Als Restaurant 2024 von schlechten Google Bewertungen betroffen? Wir helfen beim Löschen!

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Viele Restaurants und Gastronomiebetriebe haben fast täglich mit negativen Google Bewertungen zu kämpfen. Die gute Nachricht: Nicht alle Bewertungen sind zulässig und ein Großteil der Negativbewertungen läßt sich in der Praxis löschen.


Wir vertreten seit Jahren eine Vielzahl an Mandanten im Zusammenhang mit unberechtigten negativen Google Bewertungen. Ein Großteil dieser Mandanten stammt aus dem Bereich Restaurants, Gastronomie, Gasststätten und Imbisse. Dies liegt offenbar daran, dass nach aktuellen Studien Restaurants und Gastonomiebetriebe die Branche mit den am Abstand meisten Bewertungen sind.


1. Restaurants können negative Google Bewertungen oftmals löschen lassen!


Restaurants haben in den meisten Fällen eine Vielzahl an Gästen und somit auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, Bewertungen zu erhalten. Google Unternehmensprofile von Restaurants mit dreistelliger Bewertungsanzahl sind sehr häufig anzutreffen, auch vierstellige Bewertungsanzahlen sind keine Seltenheit.


Erfahrungsgemäß kommt es bei derart großen Bewertungsanzahlen leider auch häufig zu negativen Google Bewertungen.


Die gute Nachricht: Viele negative Restaurantbewertungen auf Google lassen sich löschen!


Nach unserer Erfahrung gibt es im Restaurantbereich verschiedene Gruppen an Bewertern. Naturgemäß gibt es auch viele negative Bewertungen, die von echten Gästen stammen. Oftmals stammen Bewertungen aber von Personen, die gar kein Gast gewesen sind (z. B. Fake-Bewertungen durch Konkurenten oder ehemaligen unzufriedenen Mitarbeitern).


Solche Fake-Bewertungen von Nicht-Gästen sind unzulässig und können miot einer entsprechlichen fachlich fundierten Begründung gelöscht werden. 

In diesem Sinne hat letztes Jahr auch der Bundesgerichtshof entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung dieser BGH-Entscheidung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


Aber auch Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern sind häufig anzutreffen und sind nach den Google Inhaltsrichtlinien für Bewertungen ebenfalls unzulässig und daher löschbar.


Hier finden Sie einen Artikel von mir zum Thema Mitarbeiter-Bewertungen auf Google:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/als-arbeitgeber-negative-google-bewertung-von-ehemaligem-mitarbeiter-oder-mitarbeiterin-erhalten-wir-helfen-210421.html



2. Als Restaurant  negative Google Bewertung erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen und Rezensionen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Restaurantbewertungen auf Google sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen  zu erzielen.


3. Rufen Sie gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0). und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich löschen lassen können.

Natürlich können Sie uns auc hgerne eine E-Mail schreiben (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de nutzen.


Die EInreichung von Löschanträgen bei Google bieten wir Ihnen gerne zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Restaurant eine oder gar mehrere unberechtigte Negativbewertungen auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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