Anfechtung/Kündigung von Internet-Systemverträgen (Webhosting) Euroweb Group Internet GmbH wie United Media, Madsack etc

  • 2 Minuten Lesezeit

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Die Euroweb Internet Group GmbH bietet Internet-System Verträge an =  Verträge über die Erstellung und Betreuung von Internetseiten.

Hier kann es jedoch schnell teuer werden.

Wir berichteten bereits hier ausführlich:

https://e-commerce-kanzlei.de/euroweb-group-internet.html

Lassen Sie eine vorzeitige Kündigung oder rückwirkende Anfechtung der Verträge beispielsweise mit der Euroweb Group prüfen.


Zum Hintergrund


Es lohnt sich regelmäßig Laufzeitverträge zu überprüfen. So kann oft bares Geld gespart werden!

Dies gilt auch für Internet System Verträge, wie sie die Euroweb Group anbietet. 

Zu der Euroweb Group (Euroweb Internet GmbH) gehören u.a. die (Partner-) Firmen:

  • MADSACK Onlineservice GmbH & Co. KG
  • Westfalen-Blatt OnlineService
  • WN Online Service
  • United Media AG
  • YOURRATE
  • Ruhrgebietshelden
  • BusinessFüchse
  • foodiny

etc.

Dabei werden oftmals Verträge mit einer Laufzeit von 48 Monaten = 4 Jahren abgeschlossen! 

Bei einer vertraglichen Gebühr von beispielsweise 300,- Euro bedeutet dies ein vertragliches Gesamtvolumen i.H.v. 14.400,- Euro. 

Diese hohen Gesamtkosten werden dabei wohl teilweise von den Kunden bei Vertragsschluss nicht realisiert, da nur der monatliche Preis angegeben wird und die Laufzeit in den AGB ausgeschrieben als „achtungsvierzig Monate“  angegeben wird.

Problematisch erscheint uns zudem, dass im Laufe der Vertragszeit Zusatzleistungen hinzugebucht werden können, wie facebook-Fanpage Pflege etc. und sich dadurch der Hauptvertrag automatisch mitverlängert.

Für viele Nutzer ist es so schwierig rechtzeitig bzw. vorzeitig aus einem Vertrag wieder rauszukommen.

Lesen Sie hier unseren Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/euroweb-group-internet.html


Wir helfen Ihnen!


Hier gilt es zu prüfen, ob eine vorzeitige Beendigung/Anfechtung/Kündigung des Vertrags möglich ist.

Zudem können die verwendeten AGB auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Gegebenenfalls kann auch eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages möglich sein.

Bei einer vorzeitigen, ordentlichen Kündigung bleibt zu prüfen,  welche ersparten Aufwendungen sich die Internet-Hosting-Firma ggf. anrechnen lassen muss.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen derartigen Laufzeitverträge verteidigen. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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