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Angeschnallt fährt man sicherer

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Eigentlich sollte jedem klar sein, dass man mit Sicherheitsgurt erheblich sicherer Auto fährt. Obwohl der Gurt bei einem Unfall das Leben retten kann, setzte er sich hierzulande erst mit der Anschnallpflicht durch.

Zum 1. Januar 1976 wurde in Deutschland die Anschnallpflicht eingeführt, wobei ein Verstoß zunächst kaum mit einem Bußgeld geahndet wurde. Erst im Jahr 1984 wurde ein Bußgeld von damals 40 Mark gesetzlich angeordnet. Das verhalf dem Lebensretter endlich zum Durchbruch.

Heute wird ein Verstoß gegen die Gurtpflicht mit mindestens 30 Euro geahndet. Werden Kinder unzureichend gesichert im Auto mitgenommen, muss man noch tiefer in die Tasche greifen. Und wenn Kinder ohne jede Rückhalteeinrichtung mitfahren, können bis zu 50 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen.

Immer noch viel zu viele ohne Gurt unterwegs

Obwohl die Vorteile des Anschnallgurts inzwischen allgemein bekannt sind, hat eine europaweit angelegte Verkehrskontrolle des Polizeinetzwerkes TISPOL (Traffic Information System Police) Erschreckendes ergeben. Innerhalb einer Märzwoche wurden in 24 Ländern mehr als 125.000 Verstöße gegen die Anschnallpflicht registriert.

Die Kontrollaktion kam zu einem weiteren Ergebnis, das nachdenklich stimmt. Über 9200 Kinder waren nicht angeschnallt - und das, obwohl das Risiko bei Kindern, im Auto schwer verletzt oder getötet zu werden, bei ungesicherten Kindern siebenmal höher ist als bei gesicherten Kindern.

Neben dem erheblichen Verletzungsrisiko bei einem Verkehrsunfall bringt ein nicht angelegter Sicherheitsgurt darüber hinaus auch bei der Frage der Mitschuld und vor allem beim Versicherungsschutz Nachteile. Das sollte sich jeder bewusst machen, der aus purer Bequemlichkeit auf den Griff nach dem Gurt verzichtet.

Während der Fahrt muss der Sicherheitsgurt sein

Auf den Anschnallgurt darf man nur in Ausnahmefällen verzichten. Während der Fahrt sollte der Gurt stets angelegt werden, so § 21a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Anderes gilt, wenn das Auto steht. Das hat der Bundesgerichtshof in folgendem Fall bestätigt:

Nachdem ihr Wagen ins Schleudern gekommen und gegen die Leitplanke geschleudert war, hatte sich eine Autofahrerin abgeschnallt, um die Unfallstelle zu sichern. Kurz danach prallte ein anderes Fahrzeug von hinten auf das Unfallfahrzeug auf.

Der Autofahrer des zweiten Wagens wollte die in solchen Fällen reguläre Haftungsquote von 1:3 nicht akzeptieren und gab der Frau wegen Verstoß gegen die Gurtpflicht eine höhere Mitschuld. Aber die Karlsruher Richter bestätigten, dass die Frau richtig reagiert hatte.

Als das zweite Auto auf den Unfallwagen der Frau aufprallte, stand ihr Wagen bereits. Bei einem Verkehrsunfall ist man sogar dazu verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern. Und das geht nur, wenn man sich zuvor abschnallt, entschied der VI. Zivilsenat.

(BGH, Urteil v. 28.02.2012, Az.: VI ZR 10/11)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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