Angst vor dem Anwalt des Arbeitgebers? DESHALB ist sie unbegründet (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


„Der Gegner hat einen Spitzenanwalt.“ Ängstlich und ehrfürchtig sagen das viele Arbeitnehmer, wenn sie sich nach einer Kündigung nach ihren Klage- und Abfindungschancen erkundigen. Dabei ist die Angst vor einem guten Anwalt auf der Gegenseite gerade in Kündigungsschutzprozessen meist völlig unbegründet. Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Zwei Eigenschaften bereiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei einem Anwalt auf Arbeitgeberseite oft Sorgen: Ein guter anwaltlicher Ruf, und ein „hartes“ und „aggressives“ Auftreten. In beiden Fällen ist das unbegründet. Der laut und aggressiv vor Gericht auftretende Arbeitgeberanwalt ist oft sogar vorteilhaft für den Arbeitnehmer. Richterinnen und Richter schätzen professionelles Verhalten vor Gericht, und zivile Umgangsformen. Wird ein Anwalt vor Gericht laut und geht er Prozessbeteiligte verbal an, schadet er damit im Zweifel nur seiner eigenen Sache.


Von Vorteil für den Arbeitnehmer ist auch der gute und erfahrene Kündigungsexperte auf der Gegenseite. Das liegt daran, dass gute Arbeitgeberanwälte die Risiken des Prozessverlustes besser einschätzen können, als ein im Kündigungsrecht unerfahrener Kollege. Der Experte weiß, wann ein Prozess höchst wahrscheinlich verloren geht und stimmt deshalb hohen Abfindungsforderungen des Arbeitnehmers eher zu. Der Arbeitgeberanwalt weiß, dass er mit einer zügig vereinbarten hohen Abfindung die viel höheren Folgekosten sicher vermeidet, die dem Arbeitgeber entstehen würden, wenn der Arbeitnehmer nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Rufen Sie nach einer Kündigung umgehend bei einem Experten für Kündigungsschutz und Abfindung an. Tun Sie das auch wenn Ihr Chef einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Die besten Ergebnisse erreichen Arbeitnehmer meiner Erfahrung nach regelmäßig, wenn auf beiden Seiten Kündigungsexpertinnen und -experten sitzen. Wichtig ist, dass Sie sich für einen in Kündigungsschutz und Abfindung ausgewiesenen, erfahrenen, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheiden.


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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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