Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – wie kann ich mich gegen Geschwindigkeitsverstoß o. ä. wehren?

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Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, wie ein Geschwindigkeits-, Abstands-, Handy- oder Rotlichtverstoß, aber auch eine Fahrt unter Alkohol oder Drogen und Sie haben einen Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten; was ist zu tun? Kann man sich hiergegen wehren und mit welchen Erfolgsaussichten?

Wenn Sie einen Zeugenfragebogen erhalten, ist der Fahrer regelmäßig noch nicht eindeutig ermittelt. Sie müssen sich hier selbstverständlich nicht selbst belasten und auch keine Angehörigen. Die Bußgeldstelle muss erstmal auf den Fahrer kommen. Der Zeugenfragebogen unterbricht noch nicht die kurze Verjährung gegen den tatsächlich Betroffenen.

Sobald Sie selbst im Visier der Ermittlungen sind, ergeht ein Anhörungsbogen, dessen Anordnung bereits verjährungsunterbrechend wirkt, oder direkt ein Bußgeldbescheid. Ab diesem Zeitpunkt sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der das Recht hat, Akteneinsicht zu nehmen.

Der Rechtsanwalt wird dann anhand der Ermittlungsakte prüfen, ob das Foto – soweit es bei der entsprechenden Messung ein solches gibt- zur Identifizierung des Fahrers geeignet ist und dieser erkennbar ist.

Danach wird die Ordnungsgemäßheit der Messung überprüft. Ergeben sich beispielsweise aufgrund der Positionierung des Fahrzeugs auf dem Foto Anhaltspunkte für eine Fehlmessung?

Sind Verfahrensfehler anhand der Akte ersichtlich?

Sollte dies alles nicht der Fall sein, wird geschaut, ob man dennoch von einem möglichen Punkt oder gar Fahrverbot wegkommt.

Ein in Bußgeldsachen erfahrener Anwalt wird von jedem Messgerät die Schwachstellen kennen und den konkreten Fall auf diese hin abklopfen und eventuell sogar noch einen Sachverständigen hinzuziehen.

Es hilft meist wenig, wenn man mögliche Einwände dem Internet oder der Presse entnimmt. Dem versierten Anwalt werden diese geläufig sein. Es stellt sich aber immer die Frage, ob der Einwand überhaupt beim konkreten Verfahren eine Rolle spielt. Oft sind die Einwände leider schon überholt, wenn sie in aller Munde sind oder die lokale Rechtsprechung beurteilt ein Rechtsproblem anders, als in einem anderen Bundesland.

Leider ist es daher meist nicht möglich und seriös, die Erfolgsaussichten pauschal zu beurteilen, ohne den konkreten Fall mit seinen Besonderheiten zu kennen.

Die Kosten einer entsprechenden Überprüfung und Vertretung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nach Verfahrensabschnitten klar geregelt und können daher meist von Anfang an gut abgeschätzt und transparent angegeben werden. Da diese jedoch oft das eigentliche Bußgeld übersteigen, ist hier eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sinnvoll und hilfreich. Diese übernimmt sowohl die Rechtsanwalts-, als auch Verfahrenskosten und ggf. auch die Kosten der Hinzuziehung eines Sachverständigen.

Florian Schmidtke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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