ANKA Rechtsanwälte mahnen i. A. d. PB-ViGoods GmbH wettbewerbswidriges Verhalten auf eBay ab

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Die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen mahnt im Auftrag der PB-ViGoods GmbH aus Rathenow wettbewerbswidriges Verhalten bei dem Verkauf von Waren auf der Plattform eBay ab.

Sachverhalt und Vorwurf

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei ANKA Rechtsanwälte i.A.d. PB-ViGoods GmbH. In dieser Abmahnung wird zunächst vorgetragen, dass die PB-ViGoods GmbH E-Zigaretten und Zubehör über ihre Webseite steam-time.de verkauft. Als gewerblicher Händler und Online-Verkäufer ist die PB-ViGoods GmbH nach eigenem Vortrag verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hierzu zählen nach eigenen Angaben die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie andere im Fernabsatz erforderliche vorvertragliche Informationsplichten zu erfüllen (z. B. Anbieterkennzeichnung). Auch zur Zahlung von Steuern sei die PB-ViGoods GmbH verpflichtet.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er gewerblicher Händler sei, obwohl er das eBay-Konto als privat führt und auch als privates Konto gekennzeichnet ist. Der Abgemahnte soll somit als sog. Scheinprivater handeln und sich seinen Verpflichtungen (z. B. Belehrung Widerrufrecht, weitere vorvertragliche Informationspflichten) entziehen.

Das Vorliegen der gewerblichen Tätigkeit der sog. Scheinprivaten wird damit begründet, dass aufgrund von Art und Umfang der Verkaufstätigkeit eine Einstufung als gewerblicher Händler vorzunehmen sei. Die angebliche Gewerblichkeit wird weiter damit begründet, dass derjenige gewerblich handelt, der planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt anbietet, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Diese Voraussetzungen sollen vorliegen.

Die Einstufung des Abgemahnten als gewerblicher Verkäufer führt dazu, dass dieser ebenfalls die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Widerrufsrecht, vorvertragliche Informationspflichten) erfüllen muss.

In den Abmahnungen werden z. B. folgende Verpflichtungen beispielshaft genannt:

  • das Vorhalten einer vollständigen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Abs.1 TMG,
  • das Belehren der Verbraucher über das Widerrufsrecht nach § 312d Abs.1 und 2 BGB i. V. m. Art 246a § 1 Abs. 2 S. 1 EGBGB,
  • das Zurverfügungstellen eines Musterwiderrufsformulars gem. Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB und
  • weitere Informationspflichten gemäß Art 246c und 246a EGBGB.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass beim Veräußern von gleichartigen Artikeln ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen würde, wodurch das Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommt.

Forderungen

Es werden zwei Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend gemacht.

Zunächst ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 I, III Nr.1, §§ 3, 3a, 5a UWG. Dieser soll durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Dabei ist der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- € beigefügt.

Außerdem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € geltend gemacht. Diese werden nach einem Streitwert in Höhe von 20.000,- € berechnet.

Was ist zu tun?

Sollten Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann ist zunächst darauf zu achten, dass im Wettbewerbsrecht regelmäßig kurze Fristen gesetzt werden. Diese sind aber rechtmäßig.

Des Weiteren ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, sofern der Vorwurf des Handelns als sog. Scheinprivater auch zutrifft. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung, wie in diesem Fall sogar mit einer festen Vertragsstrafe, unterschrieben wird. Es sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werde. Diese ist dann auf die konkret begangene Rechtsverletzung zugeschnitten.

Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten ist zu prüfen, ob der Gegenstandswert angemessen ist. Nach dem Gegenstandswert richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Je höher der Gegenstandswert, desto höher fallen die Rechtsanwaltskosten aus und umgekehrt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Sie können uns Ihren Fall gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch schildern oder uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail zusenden. Wir beraten Mandanten deutschlandweit auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Medien- und Urheberrechts. Scheuen Sie sich nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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