Anleger der MT „King Darwin“ sollen Ausschüttungen zurückzahlen

  • 3 Minuten Lesezeit

Über das Vermögen der MT „King Darwin“ wurde am 29. November 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg bestimmte den Rechtsanwalt Hendrick Gittermann, von Reimer Rechtsanwälte aus Hamburg, zum Insolvenzverwalter. 

Bei der MT „King Darwin“ handelt es sich um ein Tankerschiff, das wie auch die Containerschiffe, von der Schifffahrtskrise getroffen wurde. Dem Insolvenzverwalter ist es mittlerweile gelungen, das Schiff zu veräußern. Der Erlös fließt aber nicht an die Anleger, sondern an die finanzierende Bank. 

Die Anleger werden stattdessen vom Insolvenzverwalter aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Er begründet dies damit, dass es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt, die gemäß den §§ 171 Abs. 1, 2, 172 Abs. 4 HGB der Gesellschaft zustehen.

Voraussetzungen der §§ 171 Abs. 1, 2, 172 Abs. 4 HGB

Die Anleger sind als Kommanditisten dem sogenannten geschlossen Fonds MT „King Darwin“ beigetreten. Als Kommanditisten haften sie den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Einlage entspricht dem Zeichnungsbetrag, den alle Anleger zu Beginn der Fonds auch einbezahlt haben. 

Wird diese Einlage an den Anleger zurückgezahlt, können die Gläubiger die Wiedereinlage verlangen. Allerdings nur, wenn das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, die noch offenen Forderungen der Gläubiger zu bedienen. 

Dabei kann eine Rückzahlung auch „verdeckt“ erfolgen, wenn z.B. Ausschüttungen nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden. Hierbei kommt es auf das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung an.

Die Forderung der Gläubiger können auch verjähren. Hier ist zu unterscheiden, ob die Anleger direkt oder über einen Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt sind. Bei einer direkten Beteiligung verjährt die Forderungen in 5 Jahren nach Insolvenzeröffnung. Bei einer Beteiligung über den Treuhänder innerhalb von 3 Jahren, nach Kenntnis der Rückzahlungspflicht. Dieser Zeitpunkt kann weit vor der Insolvenzeröffnung liegen, so dass die Verjährung deutlich vor Insolvenzeröffnung beginnen kann.

Folgende Punkte sind daher vorliegend prüfen:

    • Handelt es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen?
    • Wie hoch sind die Gläubigerforderungen
    • Können die Gläubigerforderungen durch den Massebestand gedeckt werden?
    • Ist die Forderung verjährt

Kann der Insolvenzverwalter der MT „King Darwin“ die Rückzahlung der Ausschüttungen verlangen?

Der Insolvenzverwalter behauptet, dass es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen. Dieses gilt es anhand der Bilanzen und G+V zu prüfen. Dabei ist zu bedenken, dass es der Struktur der Fonds entsprach, zu Beginn Verluste zu generieren. Es ist daher durchaus wahrscheinlich, dass es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt.  

Nach Angaben des Insolvenzverwalters bestehen trotz Verkauf des Schiffes noch offene Gläubigerforderungen, die durch den Massebestand nicht gedeckt werden können. Allerdings liegt dem Schreiben keine Forderungstabelle bei, so dass diese Angaben nicht geprüft werden können. Hierbei ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Anleger nicht für sämtliche Gläubigerforderungen haften.

Bei der Verjährung gilt es zu bedenken, dass die Anleger bereits vor Insolvenzeröffnung, im Rahmen der Sanierungsrunde, zur Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert wurden. Damit dürfte bereits zu diesem Zeitpunkt die Verjährung für diejenigen Anleger, die sich über einen Treuhänder beteiligt haben, zu laufen begonnen haben. 

Wie sollten sich Anleger der MT „King Darwin“ verhalten?

Die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bedeutet für die Anleger fast immer einen Totalverlust ihrer Anlage. Oftmals ist die Forderung des Insolvenzverwalters auch gerechtfertigt. Aber, trotzdem sollte nicht übereilt gezahlt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind zu prüfen. Vorliegend stellt sich insbesondere die Frage, welche Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet sind und ob bei einer Beteiligung über den Treuhänder Verjährung vorliegt. 

Sollten auch Sie als Anleger der MT „King Darwin“ eine Aufforderung des Insolvenzverwalters Gittermann erhalten haben, hilft Ihnen die Kanzlei CDR Legal Rechtsanwalts GmbH gerne. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können wir Ihre Ausgangssituation besprechen und Sie im weitern Verlauf vertreten. Dabei berücksichtigt die Kanzlei auch, ob eine weitere Vertretung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Kanzlei CDR Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sie hat schon eine Vielzahl von Anlegern von Schiffsfonds vertreten. Mit dieser Expertise unterstützt die Kanzlei gerne auch Sie. 

Foto(s): Bild von Alexander Kliem auf Pixabay


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema