Ansprüche aus Fluggastrechtevordnung durch Fluggesellschaft Vueling Airlines S. A. anerkannt

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In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover konnten wir erfolgreich Ansprüche unseres Mandanten aus einer Flugverspätung durchsetzen. Die Ansprüche unseres Mandanten wurden seitens der Fluggesellschaft Vueling Airlines S.A. anerkannt (Anerkenntnisurteil des Amtsgericht Hannover vom 08.02.2019, Az. 509 C 11197/18).

Unser Mandant und seine Mitreisenden waren von einer Flugverspätung betroffen. Der Flug von Hannover über Barcelona nach Palma de Mallorca hatte eine Verspätung von über vier Stunden.

Nachdem außergerichtlich keine Klärung möglich war, insbesondere die geltend gemachten Ansprüche durch die Fluggesellschaft noch abgelehnt worden sind, verwiesen wurde ohne weitere Erläuterung auf „air traffic“, mussten wir unserem Mandanten empfehlen, zur Durchsetzung seiner Ansprüche Klage vor dem Amtsgericht Hannover zu erheben.

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs bestimmte sich dabei nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung. Da die zurückgelegte Flugstrecke mit 1.522,90 km über 1.500 km lag, stand dem Kläger und seinen Mitreisenden eine Entschädigung in Höhe von jeweils 400,00 € zu.

Auch im gerichtliche Verfahren konnte die Fluggesellschaft ihren außergerichtlichen Hinweis auf „air traffic“ nicht erläutern und konnte insbesondere nicht darlegen, dass die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand beruht und sich zudem nicht vermeiden ließ. 

Ebenfalls anerkannt wurden die entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren. So war die Fluggesellschaft auch nach eigener Einschätzung verpflichtet, aufgrund des eingetretenen Verzuges auch die Rechtsanwaltsgebühren zu ersetzen.

Wir freuen uns, dass wir die Ansprüche des Klägers gegenüber der Fluggesellschaft in voller Höhe durchsetzen konnten.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihren Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung.

Schwede

Rechtsanwalt


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