Anwalt für Kokain / Koks am Steuer: Über Strafverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis und die MPU

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Mit Koks am Steuer erwischt worden - was passiert jetzt?

Dieser Artikel befasst sich mit den Rechtsfolgen einer Fahrt unter Wirkung von Kokain und / oder dessen psychoaktiven Hauptabbaustoff Benzoylecgonin.

Es laufen immer mehrere Verfahren - der Schwerpunkt liegt natürlich immer im Verwaltungsrecht und der Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird und wenn ja für wie lange und wie man sie wann zurück kriegen kann. 

Gehen wir mal zusammen ins Detail:

Es sind hier drei verschiedene Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden:

1. Fallkonstellation - keine Fahrauffälligkeiten aber positive Kokain / Benzoylecgonin Werte - Grenzwerte erreicht: §§ 29 BtMG, 24 a Abs. II StVG, 14 Abs. II FeV

Der Tatvorwurf erschöpft sich im  positiven Kokain / Benzoylecgonin Werten - keine Fahrauffälligkeiten.

Wenn ein Betroffenener in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten ist und keine Fahrauffälligkeiten vorlagen, aber der Grenzwert von 75 ng / ml Kokain und / oder Benzoyloecgonin im Blut nachgewiesen wurden, laufen folgende drei Verfahren:

  • Ein Strafverfahren nach § 29 BtMG wegen des Besitzes von Kokain. Der Besitz wird hier aus dem Konsum abgeleitet. Dieses Verfahren wird ein Verteidiger jedenfalls dann zur Einstellung nach § 170 Abs. II StPO kriegen können, wenn der Mandant zur Sache schweigt.
  • Ein Bußgeldverfahren nach § 24 a Abs. II StVG wegen Führen eines KFZ unter Wirkung von jeweils mindestens 75 ng / ml Kokain und / oder Benzoylecgonin. Die Rechtsfolgen sind: mindestens 500 Euro Geldstrafe plus "Spesen" (zB die Kosten für die Blutabnahme) plus 2 Punkte in Flensburg plus 1 Monat Fahrverbot (im Wiederholungsfall: 1000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot).
  • Ein Fahrerlaubnisverfahren seitens der Fahrerlaubnisbehörde nach § 14 Abs. II FeV (Verwaltungsverfahren / Eignungsverfahren): Nach Anlage 4 Nr. 9.1. FeV besteht beim Konsum von Kokain keine Eignung mehr zum Führen von KFZ und die Behörde und wird das Entziehungsverfahren einleiten. Es wird dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen und im Neuerteilungsverfahren muss dann definitiv eine MPU gemacht werden.  Was erforderlich ist, um diese zu bestehen, beschreibe ich weiter unten.

Ausnahmen von der Regelentziehung des Führerscheins sind nach Anlage 4 Vorbemerkung 3 FeV möglich (= mittels Abstinenznachweise und abgeschlossener Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen nachgewiesener Verhaltenswandel im Zeitraum zwischen der Fahrauffälligkeit und der zeitlich nachgelagerten Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über den Führerschein).

Sofortmaßnahmen nach einer Polizeikontrolle mit Blutabnahme und vorherigen Konsum von Kokain:

Bitte Urin Drogenschnelltests besorgen. Wenn diese sauber sind, fangen Sie sofort bei AVUS / Dekra / PIMA / TüV ein mindestens 12 monatiges Urin Drogen Screening Programm an (nicht mit Haaren screenen, da es dort sehr oft zu Problemen wegen falsch positiver Ergebnisse aufgrund Fremdkontamination gibt).

Der Nachweis von Kokain oder dessen Metaboliten führt nämlich dazu, dass dass dieses auf BtM positive Haarscreening zum Nachweis der Abstinenz nicht geeignet ist - und zwar unabhängig von der Frage, wie die Substanzen in die Haare gekommen sind (Konsum oder externe Kontamination).

Umgekehrt beweist der positive Nachweis von Kokain und dessen Metaboliten oft nicht den Konsum, siehe dazu ausführlich hier

Sie melden sich sofort bei einem Verkehrspsychologen (der Begriff ist geschützt. Also nicht beraten lassen durch "Verkehrspädagogen" / "MPU Profis" / "MPU Experten" oder durch "verkehrspsychologische Berater".

Dort machen Sie eine Verkehrstherapie und zwar so schnell es geht. Warum? Weil Sie das für die Chance auf eine Ausnahmeregelung brauchen. Und für die MPU, die Sie auf jeden Fall machen müssen.

Gut qualifizierte Verkehrspsychologen finden Sie zB bei der AFN - hier ist eine Liste

Nochmals: Es muss ein Verkehrspsychologe sein, anderenfalls ist der Anbieter nicht ausreichend qualifiziert (egal, was er vom Himmel runter verspricht) und wird im Zweifel von den Behörden / Gutachterstellen nicht akzeptiert.

2. Fallkonstellation: Kokain und / oder Benzoylcgonin im Blut nachgewiesen und dokumentierte Fahrfehler / Auffälligkeiten beim betroffenen Fahrer - §§ 29 BtMG,  316 StGB, 14 Abs. 2  FeV

Wir befinden uns hier  nicht mehr im Bußgeldrecht, sondern  im Strafrecht, genauer im Fahrwasser des § 316 StGB ("Trunkenheit im Verkehr" ). Jetzt sind also die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht für Strafsachen für Sie zuständig.

 Dort heißt es:

"Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist."

Im Vergleich zur ersten Fallkonstellation muss hier zu den im Blut nachgewiesenen psychoaktiven Substanzen Kokain / Bencoylecgonin entweder eine Fahrauffällligkeit oder eine Verhaltensauffälligkeit im Rahmen der Polizeikontrolle vorliegen.

Hier sind nicht nur die Klassiker wie zu schnelles Fahren oder Schlangenlinien gemeint - sehr beliebt sind auch die von der Polizei durchgeführten Koordinationstests (30 Sekunden Test, Finger an Finger, Finger an Nase, Linienlaufen usw). 

Zeigen sich hierbei Auffäligkeiten, wird hieraus sehr schnell abgeleitet, dass die Fähigkeit zum sicheren Führen eines KFZ nicht mehr vorliegt. Zu breit zum Fahren sozusagen. 

Keine Koordinationstests mitmachen, Aussage verweigern!

An dieser Stelle darf deutlichst darauf hingewiesen werden, dass Betroffene keine Tests mitmachen und auch keine Aussage machen müssen und in ihrem eigenen Interesse auch nicht machen sollen.

"Ich mache diese Tests nicht mit. Auch mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch."

Es ist im Vergleich zu § 24 a Abs. II StVG für die Verwirklichung von § 316 StGB nicht erforderlich, dass der Grenzwert von 75 ng/ml Kokain / Benzoylecgonin erreicht wird. 

Ausreichend ist, dass Kokain und / oder Benzoylecgonin im Blut nachgewiesen wurden und dass Fahrauffälligkeiten bzw. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen bzw. beobachtet wurden (jedenfalls solche Verhaltensauffälligkeiten, welche nicht auch durch den stressbedingten Adrenalinausstoss erklärt werden können - hier lässt sich oft gut argumentieren).

Wenn dies der Fall ist, laufen folgende Verfahren gegen einen Betroffenen:

  • Ein Strafverfahren nach § 29 BtMG wegen Besitzes von Kokain - dieses wird idR eingestellt, wenn man hierzu keine Aussagen macht.
  • Ein Strafverfahren nach § 316 StGB. Bei Ersttätern ist eine Strafe deutlich unter 91 Tagessätzen der Regelfall. Es erfolgt also keine Eintragung ins Führungszeugnis (jedenfalls dann nicht, wenn in der Vergangenheitheit keine andere Strafe mit Tagessätzen dort eingetragen wurde - das gilt auch für Strafen unter 91 Tagessätzen. Die Höhe des Tagessatzes errechnet sich aus dem Monatsnettogehalt geteilt durch 30. Diese Strafverfahren werden fast ausnahmslos (bei Ersttätern) im Strafbefehlsverfahren erledigt, d.h. man muss nicht bei Gericht erscheinen, sondern kriegt einen Brief, in dem die Strafe steht. Erscheint einem diese zu hoch, kann man Einspruch einlegen und muss dann zur Hauptverhandlung vor Gericht erschein. Im Rahmen des § 316 StGB entzieht das Amtsgericht für Strafsachen die Fahrerlaubnis, vgl. §§ 69 Abs. I, II Nr. 2 StGB, 111 a StPO. Über § 111 a StPO erfolgt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und im Strafbefehl wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Für den erstmals auffälligen Kokain Trunkenheitsfahrer ist eine Sperrfrist zwischen 9 und 12 Monate realistisch.
  • Ein Fahrerlaubnisverfahren nach § 14 Abs. II FeV: Nach Ablauf der strafgerichtlichen Sperrfrist steht die MPU an. Es empfiehlt sich, die Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde schon einige Zeit vorher zu stellen, da die Bearbeitungszeiten der oftmals personell aus dem letzten Loch pfeiffenden Behörden nicht selten mehrere Monate betragen. Die Sperrfrist wird genutzt, um das Screeningprogramm und die Verkehrstherapie zu machen und um die Beurteilungskriterien zu studieren (siehe unten). Eine Sperrfristverkürzung ist möglich.

3. Fallkonstellation: Kokain und / oder Benzoylcgonin im Blut nachgewiesen und es lag eine Gefährdung von  Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert vor - §§ 29 a BtMG, 315 c StGB, 14 FeV

Hier verhält es sich ähnlich wie in der 2. Fallkonstellation. Im Unterschied dazu muss es bei § 315 c StGB nicht nur zu Fahrauffälligkeiten gekommen sein, sondern diese müssen in eine konkrete Gefahr für die körperliche Unversehrtheit bzw. das Leben eines anderen Menschen oder in eine konkrete Gefahr für fremde Sachen "von bedeutenden Wert"  gemündet sein. Als Wertgrenze für Sachen haben die Gerichte hier 750 Euro festgelegt. 

Zu einer Realisierung des Schadens muss es nicht gekommen sein. Es reicht, wenn eine "konkrete Gefahr" vorgelegen hat. Hierunter versteht man die auf Tatsachen gegründete Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses, so dass es nur ein Zufall war, dass sich der Schaden nicht realisierte - man spricht in dem Zusammenhang gerne von einem "Beinahe Unfall". 

Auch bei § 315 c StGB wird bei Ersttätern häufig eine Eintragung ins Führungszeugnis zu vermeiden sein. 

An einer MPU kommt hier natürlich auch niemand vorbei - an der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis kann man wie gesagt unter Umständen vorbeikommen - aber dazu muss die Fahrerlaubnisbehörde sich Zeit lassen, bis sie sich meldet und sie muss dann auch noch mitspielen. Garantien gibt es also nicht. Kann klappen, kann aber auch nicht klappen.

Das unvermeidbare Eignungsverfahren in Sachen Führerschein nach § 14 Abs. II FeV und die richtige MPU Vorbereitung:

Jeder, bei dem Kokain und / oder Bencoylecgonin im Blut (egal in welcher Konzentration) nachgewiesen wurde oder der den Konsum gegenüber der Polizei eingeräumt hat, kriegt früher oder später Post von der Fahrerlaubnisbehörde.

Viele Betroffene denken, dass etwa nach dem Bußgeldbescheid nach § 24 Abs. II StVG die Messe gelesen ist und sich der Fall damit erledigt hat.

Umso überraschter sind sie dann, wenn sie einen gelben Brief aus der Fahrerlaubnisbehörde aus dem Briefkasten ziehen und da was von "Anhörung vor Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 28 VwVfG steht" :

Wenn die Behörde sich Zeit gelassen hat und dieser Brief erst ein paar Monate nach der Tat kommt und der Betroffene mehrere Monate Abstinenz und eine abgeschlossene Verkehrstherapie nachweisen kann, dann ist mit Zugang dieses Schreibens der Zeitpunkt gekommen, mit der Argumentation in Sachen Ausnahmeregelung noch die Kurve zu kriegen. 

Es gibt also nur zwei Szenarien:

  • Direkte Entziehung der Fahrerlaubnis und Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach positiver MPU oder
  • Verzicht auf direkte Entziehung (Ausnahmeregelung) und Anordnung einer MPU vor Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die MPU ist also in jedem Fall sicher gebucht. Was natürlich die Frage aufwirft, wie man diese mit jedenfalls hohen Chancen bestehen kann.

Also - die wichtigsten Punkte fasse ich hier kurz zusammen -  hier darf nicht auf Lücke gespielt werden, sonst ist eine negative MPU praktisch sicher gebucht.

Abstinenznachweise: 

Sie brauchen zum Bestehen der MPU zwischen 6 und 12 - 15 Monaten Abstinenznachweise. Ich rate wegen der sehr hohen Fehleranfälligkeit bei der Haaranalytik dringend zu Urin Proben - entsprechende Programme können Sie bei AVUS / Dekra / PIMA / TüV buchen. 

Für welchen Zeitraum muss ich Abstinenz nachweisen? Was darf ich bei der MPU sagen und was nicht? Gibt es ein Buch, in dem genau steht, wie die Gutachter prüft und was von mir verlangt wird zum Bestehen der MPU?

Zunächst zur Frage nach dem erforderlichen Abstinenzzeitraum.

Der notwendige Abstinenzzeitraum hängt davon ab, in welche Schublade (=Prüfkategorie) Sie der Gutachter bei der MPU steckt. Das hängt wiederum davon ab, wie hoch Ihre Blutwerte sind, was Ihrer Fahrerlaubnisakte zu Ihrer Drogenvorgeschichte noch so zu entnehmen ist und auch und gerade davon, was Sie dem Gutachter mehr oder weniger freimütig zu verstehen geben und was Sie besser für sich behalten. 

Sie sind nicht bei der Beichte! Keine Lebensbeichten!

Eine allzu offenherzige Lebensbeichte ist bei der MPU nicht immer von Vorteil sein. Es sollte im Zweifel nicht mehr eingeräumt werden, als der Fahrerlaubnisakte über Sie zu entnehmen ist -  mehr weiß der Gutachter nicht über Sie.

Welche verschiedenenen Schubladen / Kategorien es bei der Begutachtung gibt, ist den sogenannten "Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung" zu entnehmen.

Dabei handelt es sich um die für die Gutachter verbindliche Prüfanweisung. Da steht drin, unter welchen Voraussetzungen Sie in welche Schublade gesteckt werden und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die MPU zu bestehen. 

Es steht auch darin, was sie sagen dürfen und was nicht. Mit anderen Worten: Trotz des sehr ambitionierten Preises und den dutzenden Seiten der Einleitung mit der eher unangenehmen Selbstbeweihräucherung der an der Erstellung dieses Buches beteiligten Herrschaften ist dies ein absoluter Pflichtkauf und die Kenntnis der Inhalte zum Bestehen der MPU praktisch unabdingbar. 

Die "Schubladen" werden in dem Buch "D - Hypothesen" genannt - die für Kokain Konsumenten relevanten Hypothesen (=Kategorien) sind folgende

  • Hypothese D1 - Abhängigkeit: 12 - 15 Monate Abstinenz
  • Hypothese D2 - Fortgeschrittene Drogenproblematik: 12 - 15 Monate Abstinenz
  • Hypothese D3 - Drogengefährdung: 6 Monate Abstinenznachweise

Bei niedrigen Kokain / Bencoylecgonin Werten und unauffälliger Historie nach Aktenlage (sehr sporadischer, seltener Konsum geringer Mengen Kokain) ist es also möglich, eine MPU auch mit 6 Monaten Abstinenznachweisen und die Hypothese D3 zu  bestehen.

Jedenfalls dann, wenn man sich nicht beim Gutachter um Kopf und Kragen redet und sich an das hält, was in den Begutachtungskriterien zur Hypothese D3 steht und nichts sagt, was einen in die Hypothese D 1 oder D 2 rutschen lässt (Buch kaufen UND lesen!).

Nochmals: 

Die Beurteilungskriterien für Kraftfahreignung enthalten die ganze Prüfstruktur der MPU Gutachter und es ist dort auch nachzulesen, was Sie zum Bestehen der MPU liefern müssen. 

Verkehrstherapie beim Verkehrspsychologen: 

Sie müssen bei einem Verkehrpsychologen eine Verkehrstherapie machen (=MPU Vorbereitung in Einzelstunden).

Der Begriff des Verkehrspsychologen ist geschützt. Es handelt sich um Diplom Psychologen mit verkehrspsychologischer Zusatzausbildung. 

Dort dürfen und sollen Sie ganz offen sein, die Herrschaften unterliegen der Schweigepflicht und Sie sollen da auch was mitnehmen.

Der Markt ist voll von selbst ernannten MPU Beratern, MPU Kings, verkehrspsychologischen Beratern, MPU Experten. Diese haben in der Regel einen gemeinsamen Nenner: Sie nehmen in der Regel 2 - 3 mal soviel Geld wie ein Verkehrspsychologe und bieten dafür viel weniger Leistung. Gerne nennen sich die MPU Berater auch "Verkehrspädagogen" - der Begriff ist nicht geschützt und jeder Horst kann sich so nennen.

Merke:

Eine Verkehrspsychologe macht in der Regel 6 - 8 Stunden Therapie, die Stundensätze bewegen sich zwischen ca. 100 und 120 Euro netto. Man kann also sagen, dass man bei einem Verkehrspsychologen mit 1000 Euro hinkommt, während einige im Netz sehr präsente MPU Klitschen in Relation zu Verkehrspsychologen unterqualifizierte Firmen bei 2500 - 3500 Euro oder mehr liegen.

Sie bekommen also bei einem Verkehrspsychologen in der Regel eine deutlich bessere Beratung als bei selbst ernannten MPU Gurus. Und das für die Hälfte oder ein Drittel des Geldes.

Gute und seriöse Leute sind zum Beispiel hier oder hier oder hier zu finden. 

Ich habe persönlich gute Erfahrungen mit Verkehrspsychologen von der AFN gemacht (kriege keine Provision).

Fragen Sie bei jeder MPU Beratungsstelle immer nach, ob Sie von einem Verkehrspsychologen behandelt werden (machen Sie das schriftlich). Kommt dann ein Eiertanz und die Antwort fängt so an "Nein, aber blablabla", dann suchen Sie nach einem Verkehrpsychologen weiter.

Warum das so wichtig ist? Weil nach der 4. Auflage der Beurteilungskriterien nur Therapienachweise von Verkehrspsychologen bei der MPU akzeptiert werden und anderweitige Nachweise selbsternannter MPU Gurus dazu führen können, dass die MPU negativ ausfällt.

Also:

Wenn Sie mit Kokain am Steuer erwischt worden sind:

  • Starten Sie das  Urin Screening Programm  sobald die Drogenschnelltests sauber sind.
  • Starten Sie die Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen
  • Kaufen (und lesen!) Sie die Begutachtungskriterien für Kraftfahreinung.

Ich unterstütze Sie gerne,  wenn Sie Betroffener sind. Schreiben Sie mir gerne, wenn Sie Fragen haben oder ich mich um Ihren Fall kümmern soll. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



Foto(s): Autor

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