Anwaltskosten: Wie teuer ist eine modifizierte Unterlassungserklärung? Kosten und Vorteile!

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In unserer Beratungspraxis werden wir regelmäßig gefragt, welche Vorteile eine modifizierte Unterlassungserklärung mit sich bringt und welche Kosten für die Erstellung einer solchen Unterlassungserklärung anfallen.

Daher möchten wir nachfolgend über diese beiden wesentliche Punkte aufklären:

1. Vorteile einer modifizierten Erklärung

Zunächst sollten Sie bedenken, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang gültig ist. Sie sind folglich an Ihr strafbewehrtes Versprechen „ewig“ gebunden. Verstoßen Sie nach Jahren gegen den fixierten Tatbestand, so wird eine unter Umständen horrende Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen sein.

Es ist demnach aus Sicht des Abgemahnten von besonderer Wichtigkeit, dass zum einen die festgesetzte Vertragsstrafe nicht zu hoch angesetzt wird und dass zum anderen der generelle Umfang der Verpflichtungserklärung möglichst weit eingeschränkt wird.

1.1 Höhe der Vertragsstrafe

Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist es sicherlich im Interesse des Abgemahnten, dass ein möglichst geringer Betrag in der Unterlassungserklärung fixiert wird. Doch schon an dieser Stelle muss davor gewarnt werden, eigenmächtig einen zu geringen Betrag in dieser Erklärung zu nennen. Denn ist der Betrag zu niedrig, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig an, dass die Wiederholungsgefahr mit Abgabe der modifizierten Erklärung nicht beseitigt wird. Konsequenz ist unter anderem die trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin bestehende Klagemöglichkeit der Gegenseite. Und: eine Klage wird meist deutlich kostenintensiver sein, als eine außergerichtliche Vergleichslösung.

Oft empfiehlt sich an dieser Stelle auch die Vereinbarung eine Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch. Hierbei wird kein konkreter Betrag als Vertragsstrafe festgesetzt, sondern die Festsetzung einer Strafe erfolgt in einem solchen Fall nach Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot durch den Gläubiger der Erklärung (also durch den Abmahner). Empfindet der Unterlassungsschuldner (= der Abgemahnte) den Betrag zu hoch, so kann er die Höhe durch ein Gericht prüfen lassen.

Sie sehen also, dass schon hinsichtlich der Höhe diverse Gestaltungsspielräume bestehen, welche im Rahmen des rechtlich zulässigen ausgenutzt werden sollten. Doch hierzu bedarf es meist eines juristischen Beistandes, um nicht in eine Falle zu tappen.

1.2 Modifizierung des Inhaltes

Regelmäßig legen die Abmahner eine (deutlich) zu weit gefasste Unterlassungserklärung der Abmahnung bei. So ist beispielsweise der Passus hinsichtlich der sog. Einrede des Fortsetzungszusammenhanges nicht selten auffindbar. Auch wird versucht, dem Abgemahnte Pflichten aufzuerlegen, die keinen Halt in der eigentlichen Abmahnung finden. Diese sollten vom Abgemahnten unbedingt aus dem Umfang der Unterlassungserklärung durch entsprechende Änderungen an der Formulierung herausgenommen werden.

Doch beim Lesen einer konkreten Unterlassungserklärung wird schnell klar, dass sowohl das Enttarnen dieser Punkte, als auch die Formulierung einer neuen, ausreichenden Erklärung meist komplex ist und daher ebenso einem Fachmann überlassen werden sollten.

2. Kosten der Erstellung modifizierte Unterlassungserklärung

Es ist nicht möglich, einen grundsätzlichen „Preis“ für die Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung zu nennen. Denn wie so oft, kommt es auf alle Begleitumstände an. Handelt es sich um eine Filesharing-Abmahnung, um eine wettbewerbsrechtlichen oder gar markenrechtlichen Umfang? Welches Ausmaß hat die Verfehlung? Sowie eine Vielzahl weiterer Punkte ist hierzu zu prüfen ...

Sofern Sie auf unsere Beratung zurückgreifen, können wir Ihnen schon jetzt versprechen, dass die Überprüfung der beigefügten Unterlassungserklärung und die etwaige Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung grundsätzlich mit eingeschlossen ist. Wir bieten Ihnen die Bearbeitung des gesamten Vorganges auch gerne zu einem pauschalen Preis an.

Dieser umfasst neben der Beratung und der oben beschriebenen Prüfung und Anpassung der Unterlassungserklärung auch den gesamten außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite. So haben Sie hinsichtlich der eigenen außergerichtlichen Kosten eine Planungssicherheit und diesbezüglich keine weiteren überraschenden Gebühren zu befürchten.

Möchten Sie wissen, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen würden?

Dann sprechen Sie uns einfach kostenfrei und unverbindlich an. Wir geben Ihnen dann sehr gerne eine ebenso kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und nennen Ihnen die für eine mögliche weitere Bearbeitung anfallende pauschale Gebühr.

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 03/2016



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