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Appartements in Kroatien, die Eigentum ausländischer natürlichen Personen sind - Praktische Probleme

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Ausländische natürliche Personen, die Eigentümer von Appartements in Kroatien sind, können aufgrund der positiven Vorschriften noch immer nicht ihre Appartements kategorisieren lassen und sie gemäß dieser positiven Vorschriften vermieten und dafür Steuern zahlen.

Deshalb nutzen ausländische natürliche Personen oft ihre Appartements, um ihre wirklichen oder vorgetäuschten Freunde zu beherbergen, von denen sie dann dafür illegal wöchentlich bar bezahlte Miete einnehmen.

Dabei müssen sie daran denken, dass der Eigentümer eines Hauses seine Freunde unter der Bedingung im Appartement unterbringen kann, dass er sie binnen 24 Stunden nach der Ankunft beim zuständigen Tourismusverband oder der Polizei anmeldet und binnen 24 Stunden nach der Abreise dort wieder abmeldet und dass er für sie Kurtaxe zahlt.

Im Artikel 32 des Gesetzes über das Gastgewerbe wird der Aufenthalt von mehr als 15 Personen, die keine Familienmitglieder sind in Appartements, Wohnungen und Ferienhäusern in Urlaubsorten während der Hauptsaison vom 15. Juni bis 15. September definiert, wo während dieser Zeit von Staatsbürgern gastgewerbliche Dienstleistungen im Haushalt erbracht werden. Wenn also ausländische natürliche Personen in ihrem Appartement während der touristischen Saison mehr als 15 Freunde beherbergen, die keine Familienmitglieder sind, können sie im Fall einer Kontrolle damit rechnen, dass sie dafür haftbar gemacht werden.

Im Gesetz über die Kurtaxe wird geregelt, wer ein Familienmitglied ist: der Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister und ihre Kinder und Ehegatten, Geschwister der Eltern und ihre Kinder und Ehegatten, Adoptiveltern und Adoptivkinder und ihre Kinder und Ehegatten, Stiefkinder, Stiefmutter und Stiefvater.

Das genannte Gesetz bestimmt außerdem, dass der Eigentümereines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung und alle Personen die in diesem Haus oder dieser Wohnung übernachten, pro Übernachtung eine Kurtaxe zahlen. Der Eigentümer und seine Familienmitgliederzahlen eine um 70% niedrigere Kurtaxe.

Wenn also eine ausländische natürliche Person als Eigentümer im Appartement seines Hauses zwischen dem 15. Juni und 15. September bis zu 15 Freunde, die keine Familienmitglieder sind, beherbergt, kann er das legal tun, wenn er sie beim zuständigen Tourismusverband oder der Polizei innerhalb von24 Stunden nach ihrer Ankunft anmeldet und innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Abreise abmeldet und für sie die Kurtaxe zahlt.

Falls eine ausländische natürliche Person als Eigentümer eines Objekts für den Aufenthalt seiner Freunde im Appartement Bezahlung verlangt (sei es in bar oder mit Kreditkarte), wird das als eine gastgewerbliche Leistung im Haushalt betrachtet - was für ausländische natürliche Personen gesetzwidrig ist.

Anderseits gibt es für ausländische natürliche Personen, die Eigentümer eines Ferienhauses oder Appartements am Meer sind, keine Beschränkung, das Haus oder die Wohnung auf ein paar Monate an einen Dritten gegen Entgelt vertraglich zu vermieten.



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