Arbeitsqualität: Welchen Einfluss hat sie auf die Höhe der Abfindung? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsqualität niedrig ist, haben oft bessere Chancen auf eine hohe Abfindung. Warum das so ist, und was daraus für Arbeitnehmer folgt, die kurz vor der Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag stehen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Auf den ersten Blick wirkt es ungerecht, dass leistungsschwächere Arbeitnehmer nach einer Kündigung bei Verhandlungen oft bessere Abfindungsergebnisse erreichen, als verhältnismäßig leistungsstärkere Arbeitnehmer.

Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Arbeitsqualität, sondern wie der Chef die Arbeitsqualität einschätzt! 

Denn der Chef wird sich viel eher dagegen stemmen, einen aus seiner Sicht leistungsschwachen Mitarbeiter nach gescheiterten Abfindungsverhandlungen wieder ins Team aufnehmen zu müssen.

Je nachteiliger es für ihn ist, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, desto höher wird sein Abfindungsangebot regelmäßig sein – schließlich ist die Abfindung regelmäßig reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was folgt daraus für Arbeitnehmer?

Wer seinen Arbeitgeber verlassen will und vorhat, mit ihm einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, sollte also eher nicht Spitzenleistungen abliefern. Wer kurz vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags steht oder wem gekündigt wurde, sollte seine Arbeitsleistung regelmäßig auf eine Durchschnitt herunterfahren.

Angst davor, dass man damit seinen Klagechancen schadet, oder dem Arbeitgeber einen, gegebenenfalls neuen, Kündigungsgrund liefert, braucht der Arbeitnehmer regelmäßig nicht zu haben: Arbeitsrechtlich ist er regelmäßig nur zu einer durchschnittlichen Arbeitsleistung verpflichtet.

Selbst wenn die Arbeitsleistung dabei kurzzeitig unter den Durchschnitt fällt, folgt daraus nicht, dass der Arbeitgeber deshalb gleich wegen Minderleistung kündigen darf. Die Kündigung wegen Minderleistung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Schrauben Sie Ihre Arbeitsleistungen regelmäßig auf das arbeitsvertraglich geschuldete Maß herunter, wenn Sie kurz vor Abfindungsverhandlungen stehen.

Holen Sie sich Hilfe bereits im Vorfeld einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags: Rufen Sie möglichst frühzeitig einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und lassen Sie sich beraten, mit welcher Strategie Sie Ihre Abfindungschancen verbessern können.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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