Arbeitsrecht - was ist eine außerordentliche Kündigung?

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei einer außerordentlichen Kündigung („fristlose Kündigung") sieht das Gesetz keinen Kündigungsschutz vor. Die außerordentliche Kündigung kann, muss aber nicht fristlos sein. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder (bei befristeten Arbeitsverhältnissen) bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. In Betracht kommen insbesondere schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, beispielsweise Straftaten gegen den Arbeitgeber, Arbeitsverweigerung oder die Nutzung des dienstlichen Internetzugangs für pornografische Seiten. Die Kündigung hat, was vielfach übersehen wird, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen zu erfolgen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung ist eine vorhergehende Abmahnung nicht erforderlich. Denn um einen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben, muss der Verstoß des Arbeitnehmers so schwerwiegend sein, dass der Arbeitnehmer keinesfalls damit rechnen kann, der Arbeitgeber werde dieses Verhalten dulden.

Ihr Anwalt prüft für Sie, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene außerordentliche Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält oder mit dem Ziel des Erhalts Ihres Arbeitsplatzes erfolgreich angefochten werden kann.

Michael Timpf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Timpf

Beiträge zum Thema