Arbeitsrechtliche Aspekte bei einem Feiertag: Welche Regelungen gelten bei wechselnden Arbeitsorten und Homeoffice?
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In Deutschland sind die gesetzlichen Feiertage je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Diese Unterschiede werfen insbesondere bei Arbeitnehmern, die an unterschiedlichen Einsatzorten arbeiten oder im Homeoffice tätig sind, rechtliche Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, welches Feiertagsrecht im konkreten Einzelfall Anwendung findet und ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Geltendes Feiertagsrecht bei verschiedenen Arbeitsorten
Grundsätzlich bestimmt sich das anwendbare Feiertagsrecht nach dem Arbeitsort des Beschäftigten. Das bedeutet, dass für einen Arbeitnehmer, der an einem bestimmten Standort eines Unternehmens arbeitet, das Feiertagsrecht des jeweiligen Bundeslandes gilt.
Ist ein Arbeitnehmer jedoch häufig an verschiedenen Einsatzorten tätig, kann sich die rechtliche Beurteilung komplizierter gestalten. Hier gilt grundsätzlich die Regelung des Bundeslandes, in dem der Arbeitnehmer sich an dem Tag wegen seiner Arbeit aufhält.
Feiertagsregelung im Homeoffice
Eine besondere Herausforderung stellt sich bei Arbeitnehmern, die im Homeoffice tätig sind. Hierbei ist entscheidend, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Arbeitet er an einem gesetzlichen Feiertag in seinem Wohnsitz-Bundesland, ist dieser Feiertag für ihn maßgeblich. Dies bedeutet, dass er an diesem Tag frei hat, wenn es sich dort um einen gesetzlichen Feiertag handelt.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Gemäß § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nicht arbeiten. Dies gilt jedoch nur, wenn an dem betreffenden Tag regulär Arbeitszeit angesetzt gewesen wäre.
Ist der Arbeitnehmer an einem Einsatzort tätig, an dem ein gesetzlicher Feiertag gilt, darf ihm sein Gehalt nicht gekürzt werden. Gleiches gilt für das Homeoffice: Ist im Wohnsitz-Bundesland des Arbeitnehmers ein gesetzlicher Feiertag, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung – selbst wenn dieser Feiertag im Bundesland des Unternehmens nicht existiert.
Praktische Tipps und rechtliche Handlungsempfehlung
Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen: Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob ihr Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen Regelungen zu Feiertagen enthalten.
Klarstellung mit dem Arbeitgeber: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit dem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden.
Dokumentation des Arbeitsortes: Wer an verschiedenen Einsatzorten tätig ist, sollte seine Arbeitstage und -orte gut dokumentieren, um im Streitfall Argumente zur Hand zu haben.
Rechtliche Beratung einholen: Da die Handhabung in der Praxis oft von individuellen Umständen abhängt, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um Ansprüche durchzusetzen und arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.

Rechtstipp
Das Feiertagsrecht in Deutschland ist komplex und richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsort. Gerade in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder wechselnden Einsatzorten sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen genau kennen. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Nachteile zu vermeiden.

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