Arbeitsstrafrecht – Strafverteidigung von Unternehmern und leitenden Angestellten

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Die Verteidigung im Arbeitsstrafrecht erfordert neben Erfahrungen im Strafrecht umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Arbeitgeber von kleinen und mittleren Betrieben haben oft nicht die Mittel, sich einen umfassenden rechtlichen Bestand oder gar eine Rechtsabteilung zu unterhalten.

Strafrechtlich kann sich ein Arbeitgeber insbesondere nach folgenden Delikten strafbar machen:

  • Straftaten nach dem Schwarzarbeitsgesetz,
  • fahrlässige Körperverletzung und Tötung bei Unfällen am Arbeitsplatz,
  • illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz, illegale Ausländerbeschäftigung und -erwerbstätigkeit,
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
  • illegale Arbeitnehmerübersendung und -überlassung,
  • Straftaten nach dem Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz,
  • Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und Arbeitnehmerdatenschutz.

Angesichts der komplexen Zusammenhänge in diesem Bereich ist es umso wichtiger, den richtigen Verteidiger zu finden. Häufig werden der Hausanwalt oder der Steuerberater konsultiert. Dem Zivilanwalt oder Steuerbeistand fehlt jedoch in der Regel das Verständnis für die Zusammenhänge im Strafverfahren.

Neben einer präventiven Beratung und dem der Verteidigung von Unternehmen und deren Entscheidungsträgern sollte der Arbeitgeber auch als Opfer einer Straftat beraten werden können. Neben Kenntnis der örtlichen Richter und Staatsanwälte muss der Verteidiger häufig sich ein Bild vor Ort verschaffen, um Einblick in die sachlichen und personellen Zusammenhänge zu erhalten, um die Verteidigung effektiv führen zu können.

Der Verfasser ist Inhaber einer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht, die mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht arbeitet. Er verfügt zudem über die theoretischen Voraussetzungen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht und hat Zugriff auf in Netzwerk von Spezialisten, wie Fachanwälten anderer Rechtsgebiete und Steuerberatern. Seit 2001 ist er aufgrund seiner besonderen Kenntnisse vertraglich mit dem DBwV - einem Interessenverband von Arbeitnehmern, Beamten und Soldaten mit 200.000 Mitgliedern - verbunden und wird den Verbandsmitgliedern empfohlen.

Der Verfasser ist zudem Dozent für Fachanwaltsfortbildungen des VdSRV.


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