Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibung

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Immer noch gibt es Unsicherheiten bei dem Thema der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und einer etwaigen Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den ausstellenden Arzt, sodass im Folgenden die Erläuterung einiger wichtiger Grundzüge von Vorteil sein kann:

Die Länge einer Krankschreibung entscheidet grundsätzlich der behandelnde Arzt. Den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) zufolge gelten jedoch normalerweise zwei Wochen (bzw. in Ausnahmefällen ein Monat) bei einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit als Maximum.

Sofern die Krankheit nach zwei Wochen immer noch anhält, kann sich der Arbeitnehmer erneut untersuchen lassen und dieser erhält bei erneuter Feststellung eine neue Krankschreibung.

Der Arbeitgeber leistet in der Regel sechs Wochen lang arbedie Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. 

Im Anschluss daran zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sollte der Arbeitnehmer bis dahin noch nicht wieder gesund sein.

Dasselbe gilt auch bei psychischen Krankheitsbildern. Wie lange also ein Hausarzt bei Depression einen Patienten krankschreiben darf, entscheidet der Arzt immer selbst. Dabei wird er jedoch selten direkt mehrere Wochen verordnen. Sinnvoll ist in diesem Fall, sich direkt eine Überweisung zum Psychotherapeuten geben zu lassen und bei Bedarf die Krankschreibung durch den Arzt verlängern zu lassen. Wie lange der eigentliche Zeitraum dann ausfällt, ist von dem Erfolg der Therapie abhängig.

Arbeitnehmer sollten deshalb weniger bei einer Krankschreibung darauf achten, wie lange diese ausfällt, sondern sicherstellen, dass die Unternehmensleitung am ersten Krankheitstag direkt informiert wird. Die eigentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens nach drei Tagen der Krankheit in der Personalabteilung vorliegen. Die Frist kann durch Klauseln im Arbeitsvertrag / Anstellungsvertrag sogar noch kürzer ausfallen. Eine rechtzeitige Abgabe sorgt schon einmal dafür, dass es nicht wegen Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten zur Abmahnung oder Kündigung kommt.


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