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Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente

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Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Lohnersatzleistung  Ihr Einkommen. Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind und noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch verdienen können.

Wichtig:
Sie dürfen das Regelalter für die normale Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Das ist bei den meisten mittlerweile ein Alter von 67 Jahren.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Das müssen Sie der Rentenversicherung mit geeigneten ärztlichen Attesten nachweisen. Eventuell fordert die Rentenversicherung Sie auch noch zu einer gutachterlichen Untersuchung auf.

Für Menschen mit Behinderung gelten folgende besondere Voraussetzungen:

Voll erwerbsgemindert sind behinderte Menschen grundsätzlich auch, wenn Sie:

  • in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder
  • in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und
  • wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, erhalten Sie auch dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie 20 Jahre ununterbrochen arbeitsunfähig in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet haben.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Voraussetzung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Dann müssen/können Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um Ihr Einkommen zu verbessern.

Rente wegen teilweiser Erwerbminderung und weiteres Einkommen

Dann gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Bei Überschreiten wird Ihre Rente gekürzt. In zeitlicher Hinsicht müssen Sie beachten, dass Sie nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten dürfen.

Besondere Voraussetungen

Reha kommt vor Rente

Vorrang hat die ärztliche und therapeutische Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, damit Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen können. Die Möglichkeiten dafür sind:

  • Verbesserung der Arbeitsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation.
  • Berufliche Rehabilitation, auch durch berufliche Neuorientierung.

Wartezeit:

  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit (= Erwerbsminderung) sozialversichert gewesen sein.
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  • In diesen fünf Jahren müssen Sie mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, also wen Sie einer versicherten Beschäftigung nachgegangen sind.

Besondere Anrechnung auf die Wartezeit

Zahlung von Sozialversicherungsabgaben und gleichgestellte Zeiten

  • Beitragszeiten, das können zum Beispiel Pflichtbeiträge sein, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt oder als Selbständige/Selbständiger alleine gezahlt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Zeiten, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben,
  • freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben,
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Zeiten aus Minijobs (ohne eigene Beitragsaufstockung allerdings nur anteilig),
  • Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern,
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR).


Unverschuldet keine Möglichkeit zur Zahlung von Sozialabgaben

Wenn Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren, dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert. So können Sie auch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge erreichen.

Wenn vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde und seitdem bis zur Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen Zeiten zur Erhaltung von Anwartschaften beispielsweise durch freiwillige Beiträge oder Arbeitslosigkeit(dann weitere Voraussetzungen erforderlich) vorliegen, können Sie auch rentenberechtigt sein, auch wenn Sie nicht in 36 Monaten  innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitsunfähigkeit Pflichtbeiträge leisten konnten.


Weitere Ausnahmen von der Wartezeit

Sie brauchen die Wartezeit nicht zu erfüllen, wenn folgende Gründe zur Erwerbsminderung geführt haben:

  • ein Arbeitsunfall.
  • eine Berufskrankheit.
  • eine Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung.
  • politische Haft.

Dann reicht die Zahlung eines einzigen Pflichtbeitrags aus. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit müssen Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sozialversichert beschäftigt gewesen sein. Wenn nicht, müssen Sie mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor Unfall oder Erkrankung gezahlt haben.

Außerdem müssen Sie keine fünf Jahre Wartezeit erfüllen, wenn Sie

  • innerhalb von sechs Jahren nach Ausbildungsende voll erwerbsgemindert geworden sind, und
  • in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Der Zeitraum von zwei Jahren vor der Arbeitsunfähigkeit verlängert sich um Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre.

Erwerbsminderungs- rente und Nebenjob

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und mehr als € 6.300,-- jährlich verdienen, wird Ihre Rente gekürzt oder sogar versagt. Weiter dürfen Sie in zeitlicher Hinsicht weniger alsdrei Stunden täglich arbeiten. Ansonsten wird auch hier gekürzt oder versagt.

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