Arbeitsvertrag und Kündigungsschutz

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Ob eine Kündigung, wenn diese denn ausgesprochen ist, tatsächlich wirksam ist, wird oftmals am Inhalt des Arbeitsvertrages gemessen.

Kündigungsfrist, Versetzungsklausel, Aufgaben- und Einsatzgebiet,- all das sind Dinge, welche eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung einer Kündigung darstellen können.

Als Schlussfolgerung kann aus der Überprüfung eines Arbeitsvertrages in Verbindung mit weiteren Daten, wie Mitarbeiterzahl, Beschäftigungsdauer, Zweigstellen etc. der Grad der Sicherheit eines Arbeitsplatzes hergeleitet werden.

Vorbeugend sollte sich heute jeder Arbeitnehmer mit dieser Thematik befassen, denn vorbeugen ist bekanntlich besser, als den Schaden haben. Fortsetzung: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a63.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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