Arbeitsweg ins Homeoffice

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Homeoffice - Der Weg vom Bett an den Arbeitsplatz


Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitnehmer geschützt, wenn sie einen Unfall bei der Arbeit erleiden; geschützt sind aber auch die sogenannten Wegeunfälle. Dies bedeutet, dass auch der unmittelbare Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.


Umstritten war bislang unter den Sozialgerichten, wie dies im Home Office zu beurteilen ist. Auch im Home Office muss sich der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz bewegen.


Im Dezember 2021 hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auf dem erstmaligen Weg vom Bett an seinen Arbeitsplatz zu Hause stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen eines Wegeunfalles geschützt ist.


In dem entschiedenen Fall ging der Arbeitnehmer direkt von seinem Schlafzimmer aus, ohne zuvor zu frühstücken, in sein häusliches Büro, welches sich eine Etage tiefer befand. Dazu musste der Arbeitnehmer eine Wendeltreppe herunter gehen, auf welcher er ausrutschte und sich einen Brustwirbel brach.


Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Wegeunfall ab. Das Sozialgericht bewertete den Sturz auf der Wendeltreppe als Arbeitsunfall. Das Landessozialgericht wiederum bewertete das Beschreiten der Wendeltreppe als unversicherte Vorbereitungshandlung.


Das Bundessozialgericht hat glücklicherweise die Entscheidung des Sozialgerichtes bestätigt und den Unfall als Wegeunfall anerkannt, so dass Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere das Verletztengeld, erbracht werden können.


Wenn Sie also im Homeoffice nach dem Aufstehen auf dem direkten Weg aus dem Bett oder der Küche an den Arbeitsplatz gehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass der Unfall als sogenannter Wegeunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden muss.


Sie sollten die Verletzung nach dem Unfall möglichst sofort von einem Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft feststellen lassen und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB VII wegen des Arbeitsunfalles stellen. Wird der Antrag abgelehnt, sollte innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung vorgegangen werden, wobei ich Sie gerne unterstütze.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/treppe-f%c3%bc%c3%9fe-unfall-frau-schuhe-932806/

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