Auch eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Peter Dürr zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf das Wettbewerbsverhältnis beim Vertrieb von Fahrradzubehör über das Internet hingewiesen.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten wird sodann eine unzulässige Werbung mit einer Garantie gerügt.

Konkret wird der Vorwurf erhoben, dass der Hinweis auf eine Garantie unzulässig sei, da keine Angaben zur Art der gewährten Garantie gemacht werden. Nach den für den Verbrauchsgüterkauf geltenden zwingenden Vorschriften müsse eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein. Zudem müsse eine solche Erklärung einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers sowie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie den Namen und die Anschrift des eigentlichen Garantiegebers.

Im Folgenden wird ein weiterer Fehler im Zusammenhang mit der Bewerbung der Garantie gerügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro ersetzen (1.358,86 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer unzulässigen Garantiewerbung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Peter Dürr erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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