Auch eine Abmahnung der BIG Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG wegen identischem Produkt erhalten? Ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte und Patentanwälte Rau, Schneck & Hübner für die BIG Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG wegen einemidentischem Produkt zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass der Abgemahnte ein nahezu identisches Produkt wie der Abmahner anbietet.

Aufgrund der Identität des Produktes läge es nahe, dass Verbraucher annehmen, das Produkt stamme vom selben Hersteller. Es liege eine vermeidbare Herkunftstäuschung vor.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht sowie eine Schadenersatzfeststellung.


Meine Einschätzung: 


Es sollte zunächst geprüft werden, ob das angebotene Produkt tatsächlich eine quasi identische Kopie des Produktes des Abmahners ist. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich relativ großzügig.


Hinsichtlich der in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche muss berücksichtigt werden, dass gewährleistet sein muss, dass das Produkt nicht mehr angeboten wird, bevor man überhaupt darüber nachdenken kann, eine Unterlassungserklärung abzugeben.


Sollte das Produkt an gewerbliche Abnehmer verkauft worden seien, kommen ggf. Rückrufansprüche in Betracht.


Die Rechtsfolgen der Abmahnung sind daher weitergehender, als ein juristischer Laie dies auf erstem Blick annehmen könnte.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Patentanwälte Rau, Schneck & Hübner für die BIG Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG wegen einemidentischem Produkt erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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