Auch eine Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH über die Kanzlei S. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Abmahntätigkeit von Rechtsanwalt S.:

Über die Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für verschiedene seiner Mandanten hatte ich hier bei anwalt.de bereits mehrfach berichtet, zuletzt hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-sachse-vertriebs-marlen-und-swen-sachse-gbr-kanzlei-S.-erhalten_153878.html

und hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-como-sonderposten-gmbh-ueber-rechtsanwalt-S.-erhalten_157791.html

Zu der hier vorliegenden Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der unter anderem Uhren anbietet. Unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis wird zunächst auf die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) hingewiesen.

Sodann wird gerügt, dass der Abgemahnte nicht hinreichend der Pflicht nachkomme, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. So halte der Abgemahnte den Hyperlink zur EU-Online-Streitbeilegung nicht vor. Er weise zwar sowohl bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers als auch in den AGB auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reiche jedoch nicht aus. Die Internetadresse müsse verlinkt werden. Dies sei bei dem Abgemahnten nicht der Fall.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf Grundlage von Gegenstandswerten von 3.000,00 Euro tragen (334,75 Euro). 

Meine Einschätzung: 

Der Vorwurf der fehlenden Einbindung eines (anklickbaren) Links auf die OS-Plattform ist sehr häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Die Abmahnungen von Rechtsanwalt S. werfen indes unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Chrono Exklusiv GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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