Auch eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gerne auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein Versandhandelsunternehmen betreibe und einen Online-Shop unterhalte. Unter Verweis auf die zu ihrem Sortiment gehörenden Luftballons und LED-Luftballons wird sodann auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis verwiesen.

Im Weiteren wird unter Verweis auf einen Testkauf zu einem konkreten eBay-Angebot der Vorwurf erhoben, dass das von dem Abgemahnten angebotene Produkt nicht verkehrsfähig sei. Konkret geht es um den Vorwurf der unzureichenden Kennzeichnung von Luftballons nach den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i. H. v. 5000,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 40.000,00 Euro erstatten (1.590,91 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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