Auch eine Abmahnung der Fatboy the original B.V. über die Heinrich Partner Rechtsanwälte erhalten?

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte für die Fatboy the original B.V. vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass sich die Abmahnerin als Herstellerin von Premium-Sitzsäcken seit 2003 insbesondere mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sitzmöbeln beschäftige und in der Zwischenzeit zu einem der Marktführer in diesem Bereich gehöre. Sie sei im deutschen Markt einer der erfolgreichsten Hersteller von großen rechteckigen Sitzsäcken, die sich durch die Kombination einer rechteckigen Grundform, einem Verhältnis der Längs- zur Querseite von 180 bzw. 190 x 140, einem breiten Rand mit einer doppelten Naht sowie einer rechteckigen, seitlich am äußeren Rand abgesetzten Fahne auszeichnen. Insoweit werde der Gesamteindruck durch die Kombination der vorgenannten Elemente geprägt, wobei die an der Außenseite des rechteckigen Sitzsackes angebrachte rechteckige Fahne ein Alleinstellungsmerkmal und ein Herkunftshinweis auf die Abmahnerin in Deutschland sei. Sie habe nach Maßgabe der vorgenannten Designmerkmale in erheblichem Umfang Sitzsäcke hergestellt und in Deutschland vertrieben. Die erhebliche Bekanntheit der Produkte durch langjährige und intensive Vermarktung habe auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bestätigt. Der Gesamteindruck der angebotenen Sitzsäcke unterscheide sich von den Sitzsäcken der Wettbewerber auf dem deutschen Markt. In diesem Zusammenhang wird auf eine dem Schreiben beigefügte Übersicht über die unterschiedlichen Gestaltungsformen der Sitzsäcke namenhafter Mitbewerber auf dem deutschen Markt verwiesen.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet und einen Testkauf wird sodann gegenüber dem Abgemahnten der Vorwurf erhoben, dass die von dem Abgemahnten angebotenen rechteckigen Sitzsäcke sämtliche prägenden Gestaltungsmerkmale aufweisen, obwohl für die Übernahme keine Notwendig existiere. Hierdurch bestehe die Gefahr, dass der angesprochene Verbraucher annehmen wird, dass auch die von dem Abgemahnten angebotenen Sitzsäcke aus dem Hause der Abmahnerin stamme. In der Folge stünden der Abmahnerin wettbewerbsrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche nach §§ 3, 4 Nr. 3 a), b), 8 Abs. 1, 9 UWG, § 242 BGB zu.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung und einer Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen auch Verpflichtungen zur Auskunftserteilung und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.752,90 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Fatboy the original B.V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Die Abmahnerin ist in der Vergangenheit bereits gegen Verletzungen ihrer Rechte vorgegangen und weist hierauf in dem Abmahnschreiben auch explizit hin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte für die Fatboy the original B.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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