Auch eine Abmahnung der Fischer Innovation & System GmbH erhalten erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Fischer Innovation & System GmbH über die Kanzlei Gleim Petri zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf einer Geschmacksmusterverletzung.

Zunächst wird ausgeführt, dass die Fischer Innovation & System GmbH Inhaberin einer exklusiven Lizenz an dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster zur Registernummer 000747639-0002 ist. Dieses Gemeinschaftsgeschmacksmuster betrifft einen Küchenschäler.

Unter Verweis auf eine Lizenzvereinbarung mit dem Inhaber des Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird ausgeführt, dass die Abmahnerin berechtigt ist, im eigenen Namen Ansprüche wegen Verletzung des Musters geltend zu machen.

Im Weiteren wird auf ein Angebot des Abgemahnten verwiesen, dass sich auf einen Sparschäler/Gemüseschäler bezieht. Im Hinblick auf das angebotene Produkt wird der Vorwurf erhoben, dass dieses identisch mit dem geschützten Muster sei. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der von dem Abgemahnten vertriebene Schäler denselben Gesamteindruck vermittele wie das eingetragene Muster. Vor diesem Hintergrund wird der Abgemahnte aufgefordert,

  • das Anbieten und den Vertrieb des angesprochenen Produktes sofort zu unterlassen,
  • Auskunft über den Vertriebsweg der Ware von der Bezugsquelle bis zu den Abnehmern zu erteilen und hierüber Rechnung zu legen und
  • allen aus den Verletzungshandlungen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Des Weiteren wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass noch vorhandene Gemüseschäler der beanstandeten Art der Vernichtung unterliegen und von dem Abgemahnten aus den Vertriebswegen zurückzurufen seien.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, die erforderlichen Auskünfte erteilen und Abmahnkosten erstatten. Die entsprechenden Kosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro beziffert (2.293,25 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Fischer Innovation & System GmbH über die Kanzlei Gleim Petri erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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