Auch eine Abmahnung der Green Lane Designs Ltd. über die Kanzlei BRP erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der Kanzlei BRP Renaud & Partner mbB für die Firma Green Lande Designs Ltd. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein innovatives Unternehmen mit Sitz in England sei, das im Bereich der Verbrauchsgüter verschiedene Pionierleistungen erbracht und dabei neue Märkte erschlossen habe. Die Abmahnerin habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte ein Konkurrenzprodukt zu „dryerballs“ bewerbe und anbiete. In diesem Zusammenhang wird auf ein konkretes eBay-Angebot und einen durchgeführten Testkauf Bezug genommen. Die Begutachtung der gelieferten Ware habe ergeben, dass das Produkt die Rechte der Abmahnerin verletze. Das Produkt „dryerballs“ sei nicht nur durch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, sondern das Produkt genieße aufgrund seiner besonderen Eigenart wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in Deutschland. Das Landgericht Frankfurt habe in der Vergangenheit bereits mehrfach anderen Unternehmen den Vertrieb vergleichbarer Konkurrenzprodukte als unlauteren Wettbewerb verboten. Zum Nachweis wird auf beigefügte Beschlüsse des Landgerichtes Frankfurt verwiesen. Die Abmahnerin könne daher Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verlangen. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. 

Meine Einschätzung

Eine Abmahnung der Green Lane Designs Ltd. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Wie sich aus den der hier vorliegenden Abmahnung beigefügten Beschlüssen des Landgerichtes Frankfurt ergibt, sind in den entsprechenden Verfahren die Streitwerte auf 50.000,00 Euro festgesetzt worden, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefüge vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei BRP für die Green Lane Designs Ltd. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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