Auch eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR, Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR über die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gerne auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin über das Internet alkoholhaltige Getränke verkaufe. In diesem Zusammenhang wird auf den eBay-Auftritt der Abmahnerin und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten hingewiesen.

Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte ein gewerblicher Verkäufer sei. Da er unter Verwendung des Internets Waren an Verbraucher verkaufe und liefere, habe er die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte einzuhalten. Die Informations- und Belehrungspflichten gegenüber Verbrauchern erfülle der Abgemahnte nicht vollständig.

Konkret geht es um den Vorwurf, dass der erforderliche Verweis auf die EU-Online-Streitbeilegung-Plattform nebst Verlinkung fehle.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro erstatten (1.029,35 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei einer Abmahnung wegen des Vorwurfes eines fehlenden Verweises auf die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU (OS-Plattform) sollten Sie im Hinblick auf die erforderliche Überarbeitung Ihre Angebote unbedingt berücksichtigen, dass der Link auf die OS-Plattform anklickbar eingebunden werden muss.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR über die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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