Auch eine Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG über die Kanzlei Kuhnen & Wacker erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG über die Kanzlei Kuhnen & Wacker zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Bei der mir vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin unter anderem Shishas, deren Teile und Zubehör produziert und vertreibt.

Im Weiteren werden unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten die folgenden Wettbewerbsverstöße abgemahnt:

  • fehlender Link zur OS-Plattform,
  • fehlende Grundpreisangaben,
  • Nutzung einer veralteten Widerrufsbelehrung,
  • fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular,
  • fehlende Angabe der Telefonnummer bei den Daten des Widerrufsempfängers in der Widerrufsbelehrung und
  • Verstoß gegen die Verpflichtung des Unternehmers, dem Verbraucher Informationen zum Widerrufsrecht in Textform zur Verfügung zu stellen

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.  

Meine Einschätzung: 

Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie zunächst prüfen, ob die Abmahnung die formellen Anforderungen nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Informationen zu den entsprechenden Anforderungen finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/anti-abmahngesetz-neue-formelle-anforderungen-an-eine-abmahnung.htm

Unabhängig von den formellen Anforderungen an eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung stellt sich nach meiner Auffassung die Frage nach der Berechtigung der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall voreilig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
  2. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hookahaus GmbH & Co. KG über die Kanzlei Kuhnen & Wacker erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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