Auch eine Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH über die Kanzlei Zierhut IP zur Prüfung vorgelegt. Sie haben auch eine solche Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie mich einfach an. Gern berate ich auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay mit einem konkreten Angebot gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung verstoße (Benutzung der Bezeichnung „Acryl“ zur Faserkennzeichnung).

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro (1.029,35 Euro) erstatten.

Meine Einschätzung:

Die Benutzung der Bezeichnung „Acryl“ stellt in der Tat einen Verstoß gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung dar. Die richtige Bezeichnung lautet „Polyacryl“.

Sofern Sie als Online-Händler Textilien vertreiben, sollten Sie Ihre Angebote unbedingt daraufhin überprüfen, ob Sie ausschließlich die nach der Textilkennzeichnungsverordnung zulässigen Bezeichnungen zur Faserkennzeichnung benutzen. Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung sind bereits seit einiger Zeit immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Mir liegen Abmahnschreiben verschiedener Kanzleien zu dem Thema vor. Mehrere der Abmahner gehen wie im vorliegenden Fall gegen die Benutzung der Bezeichnung „Acryl“ vor. Über die entsprechenden Abmahnungen hatte ich hier bei anwalt.de in der Vergangenheit bereits berichtet.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da die Einhaltung der Vorgaben zur Textilkennzeichnung sehr fehleranfällig und somit auch haftungsträchtig ist. Dies sollten Sie bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unbedingt berücksichtigen. Gern erläutere ich Ihnen die entsprechenden Aspekte im Rahmen einer konkreten Beratung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kaufrausch Germany GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben, kann ich Sie kurzfristig beraten.

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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