Auch eine Abmahnung der Longchamp S.A.S. über die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Longchamp S.A.S. über die KLAKA Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Longchamp S.A.S. Taschen und modische Accessoires herstellt und vertreibt, darunter das Handtaschenmodell „Le Pliage“. Taschen dieser Serie, von denen Abbildungen dem Abmahnschreiben beigefügt sind, seien seit über 20 Jahren in Deutschland auf dem Markt und würden hier und weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Diese Taschen seien wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt, da sie über originäre wettbewerbliche Eigenart verfügen würden. Diese liege vor allem in dem Kontrast in Farbe und/oder Material zwischen den Enkeln und dem zwischen den Enkeln befindlichen über Wurf einerseits sowie dem Korpus der Tasche andererseits.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der abgemahnte in Deutschland über die Internetplattform eBay Taschen anbiete und vertreibe, die täuschend ähnliche Nachahmungen der „Le Pliage“ seien. Sämtliche prägenden Merkmale seien übernommen worden. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, das Angebot dieser Nachahmungen verletze die Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der Nachahmungen erteilen.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro vor.

Im Hinblick auf weitergehende Ansprüche auf Auskunftserteilung, Kostenerstattung und Schadenersatz kündigen die Rechtsanwälte an, gesondert auf die Angelegenheit zurückzukommen.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der Verletzung von Rechten aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Der hier vorliegenden Abmahnung sind in der Anlage gerichtliche Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen beigefügt.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Longchamp S.A.S. über die KLAKA Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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