Auch eine Abmahnung der Magpul Industries Corporation über die Kanzlei Bird & Bird erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Magpul Industries Corporation über die Kanzlei Bird & Bird zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin verschiedener eingetragener Marken ist. In diesem Zusammenhang wird auf die folgenden Marken hingewiesen:

  • „XTM“, EU-Marke Nr. 12003521;
  • „AFG“, EU-Marke Nr. 12003695 und
  • „PMAG“, EU-Marke Nr. 11824241

Anschließend wird ausgeführt, dass die Abmahnerin außerdem Inhaberin verschiedener Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist. In diesem Zusammenhang wird auf das folgende Gemeinschaftsgeschmacksmuster hingewiesen:

  • GGM Nr. 001855800-0002

Im Weiteren wird auf verschiedene Angebote des abgemahnten Unternehmens im Internet verwiesen. Im Hinblick auf diese Angebote wird der Vorwurf erhoben, dass die Marken der Abmahnerin und dass das eingetragene Design verletzt werden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abmahnerin verschiedene Ansprüche zustehen. Konkret angesprochen werden insoweit die folgenden Ansprüche:

  • Ansprüche auf Unterlassung der rechtsverletzenden Handlungen,
  • Ansprüche auf Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen,
  • Anspruch auf Schadenersatz und
  • Anspruch auf Ersatz der Kosten der Inanspruchnahme der Anwälte.

Insoweit wird das abgemahnte Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung beinhaltet unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • Unterlassungsverpflichtungen,
  • Vertragsstrafenregelungen mit festen Vertragsstrafen in Höhe von 10.000,00 Euro,
  • Verpflichtungen zur Auskunfterteilung,
  • eine Verpflichtung zum Schadenersatz und
  • eine Verpflichtung, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert i.H.v. 250.000,00 Euro zu bezahlen (3.744,50 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung oder wegen des Vorwurfes einer Geschmacksmusterverletzung / Designrechtsverletzung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, aus welcher Quelle die Daten zu den Produkten stammen (insbesondere die Angaben zu den Bezeichnungen der Produkte und die Bilder der Produkte). Des Weiteren müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.   

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Magpul Industries Corporation über die Kanzlei Bird & Bird erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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