Auch eine Abmahnung der medical4business GmbH über Rechtsanwältin Kastner erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Rechtsanwältin Kastner für die medical4business GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung bezieht sich auf einen ähnlichen Sachverhalt, wie in den hier bereits vorliegenden Fällen. Gern berate ich auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abgemahnte sei im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung tätig und vertreibe eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten, u. a. aus den Bereichen Hautpflege und Nahrungsergänzung sowie Pflegeprodukte für Sportler und Aktive, Physiotherapiematerial sowie Produkte für die Tierpflege.

Unter Verweis auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und konkrete eBay-Angebote des Abgemahnten werden Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe gerügt. In diesem Zusammenhang wird auf die Urteile verschiedener Gerichte verwiesen. Konkret geht es um den Vorwurf, die angeführten Angebote würden soweit erkennbar überhaupt keine Grundpreisangabe enthalten, jedenfalls nicht wie erforderlich bereits in der Angebotsübersicht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro zahlen (1.029,35 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben für die Einbindung von Grundpreisen recht fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwältin Kastner für die medical4business GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und spreche konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema