Auch eine Abmahnung der Plogoo UG über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Plogoo UG über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden Elektrokleingeräte, Haushaltsgeräte sowie Gartengerätschaften, wie z. B. Rasenmäher, Bewässerungsbrausen, Rechenbesen, Harken u. a. gehören.

Unter Verweis auf den ebay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Konkret geht es um die Verpflichtungen nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Der Abgemahnte weise zwar bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reiche jedoch nicht aus. Die Internetadresse müsse verlinkt werden. Dies sei bei dem Abgemahnten nicht der Fall.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (281,30 Euro).

Meine Einschätzung:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen wiederholt für verschiedene Mandanten inhaltsgleiche Abmahnungen ausgesprochen hat. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Mandanten zu entsprechenden Verfahren beraten bzw. vertreten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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