Auch eine Abmahnung der Preisbrecher321 UG über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Preisbrecher321 UG über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin und der Abgemahnte in direkter Konkurrenz stehen, unter anderem mit Schuhen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass der abgemahnte Händler systembeteiligungspflichtigen Verpackungen als Hersteller in Verkehr bringt, ohne dass er bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 24 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) registriert ist. Die Auslieferung von Versand- bzw. Serviceverpackungen durch den Abgemahnten erfolge daher unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot und stelle folglich einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel gemäß § 3a UWG dar.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro erstatten (973,66 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Preisbrecher321 UG über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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