Auch eine Abmahnung der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt Michael Köck erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Köck für die Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin auf der elektronischen Handelsplattform eBay.de gewerblich im Warenbereich Sport und im Speziellen im Radsportbereich handele. Darüber hinaus habe sie eine eigene Internetpräsenz und sei zudem in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram vertreten. Unter Hinweis auf die zahlreichen gesetzlichen Pflichten für Unternehmer und gewerbliche Händler und den eBay-Auftritt des Abgemahnten wird sodann auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis aufmerksam gemacht. Gerügt wird sodann – wie in einer anderen hier bereits vorliegenden Abmahnung der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) – der in dem Angebot des Abgemahnten eingebundene Hinweis auf den privaten Charakter der Angebote. In dem aktuell vorliegenden Fall geht es konkret um den Hinweis „Privatverkauf, keine Rücknahmen, keine Garantie“.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die von dem Abgemahnten in der Vergangenheit getätigten Verkäufe die Anforderungen der gefestigten Rechtsprechung an die Bejahung der Unternehmereigenschaft übererfüllen. Die Abmahnerin habe daher einen Unterlassungsanspruch. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der aktuell vorliegenden Abmahnung wird – wie bei der anderen hier vorliegenden Abmahnung der Abmahnerin – zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen und einer Verpflichtung zur Freistellung von den Rechtsanwaltskosten vor. Die Rechtsanwaltskosten werden erneut auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 Euro beziffert. 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass Sie davon ausgehen, dass Ihre Angebote privaten Charakter haben. Die Vorgaben der Rechtsprechung zur Abgrenzung von privaten und gewerblichen Angeboten sind zum Teil sehr streng, sodass eine quasi-gewerbliche Tätigkeit zum Teil schon bei einer recht überschaubaren Anzahl bisheriger Verkäufe und einer geringen Anzahl angebotener Artikel in Betracht kommt. Sofern Sie in der Vergangenheit immer wieder gleichartige Artikel angeboten bzw. verkauft haben, müssen Sie damit rechnen, dass die entsprechenden Tätigkeiten rechtlich als nicht mehr privat zu bewerten sind. Nehmen Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Täuschung über den gewerblichen Charakter daher auf keinen Fall auf die leichte Schulter. Bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Köck für die Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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