Auch eine Abmahnung der Sphere B2B GmbH über die Kanzlei TROJAN erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Sphere B2B GmbH über die TROJAN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis im Bereich des Vertriebs von Spielzeug hingewiesen.

Im Weiteren wird unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte biete das Produkt ohne jeglichen Warnhinweis an, was wettbewerbswidrig sei. Zur Begründung wird auf die Vorgaben zu Warnhinweisen in § 11 Abs. 1 S. 2 2. ProdSV für die in Anhang V Teil B der Richtlinie 2009/48/EG genannten Spielzeugkategorien verwiesen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben zu Warnhinweisen bei dem Angebot von Spielzeug sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mir vorliegende Abmahnung wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Sphere B2B GmbH über die TROJAN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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