Auch eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR über Rechtsanwalt Dieter W. Thumann erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR über Rechtsanwalt Dieter W. Thumann zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin den Handel mit Baustoffen jeglicher Art über das Internet bei eBay betreibe. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Geschäftstätigkeit des Abgemahnten mit der Geschäftstätigkeit der Abmahnerin teilweise deckungsgleich sei, sodass ein Wettbewerbsverhältnis im rechtlichen Sinne bestehe.

Sodann wird unter Verweis auf konkrete Angebote der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte präsentiere Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, ohne neben dem korrekten Gesamtpreis auch den korrekten Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor, nach der die Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.001,00 Euro von der Steven & Laurisch GbR nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf Billigkeit zu prüfen sein soll.

Des Weiteren sieht die beigefügte vorformulierte Erklärung eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro vor. Hierzu wird in dem Abmahnschreiben allerdings darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Kostenerstattung nur für den Fall der außergerichtlichen Erledigung geltend gemacht werden soll. Die Geltendmachung der eigentlich nach dem Gesamtgegenstandswert von 30.000,00 Euro angefallenen Kosten bleibt nach Ablauf der vorbezeichneten Erledigungsfrist ausdrücklich vorbehalten.

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung nicht nur viel zu weit, sondern auch zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Sofern Sie ebenfalls eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, sollten Sie im Hinblick auf die Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben für die Darstellung von Grundpreis-Angaben sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR über Rechtsanwalt Dieter W. Thumann erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema