Auch eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abgemahnte ein Versandhandelsunternehmen betreibe und einen Onlineshop unterhalte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zum Sortiment der Abgemahnten, insbesondere Uhren und Elektrokleingeräte gehören.

Sodann wird unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten ausgeführt, dass für die fragliche Uhr nach Recherchen der Abgemahnten ein absolutes Vertriebsverbot bestehe. Zur Begründung wird erläutert, dass das Produkt, anders als zwingend gesetzlich vorgeschrieben, nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständiger Behörde ordnungsgemäß registriert sei. Im Weiteren wird im Wege einer formellen Berechtigungsanfrage um Mitteilung und um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten, aufgrund welcher gültigen Registrierung bei der Stiftung EAR der Abgemahnte sich berechtigt fühle, die angebotene Uhr in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten.

Für den Fall, dass für die Uhr keine Hersteller- oder keine Markenregistrierung vorhanden ist, sei der Verkauf sofort einzustellen. Ferner habe der Abgemahnte dann innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die die Abgemahnte akzeptieren würde, ist dem Schreiben als Anlage beigefügt.

Für den Fall des Fehlens der ordnungsgemäßen Registrierung habe der Abgemahnte auch die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu erstatten. Diese Kosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.500,00 Euro beziffert (347,60 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine Berechtigungsanfrage / Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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