Auch eine Abmahnung der Wetega UG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S. erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Wetega UG (haftungsbeschränkt) zur Beratung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

Die hier vorliegenden Abmahnschreiben beziehen sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße bei Ebay. Zum Teil geht es um die fehlende Anmeldung nach Elektrogesetz, zum Teil um die fehlende Einbindung eines Links auf die OS-Plattform.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten tragen.

Meine Einschätzung: 

Die hier vorliegenden Abmahnschreiben der Wetega UG (haftungsbeschränkt) werfen unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Bemerkenswert ist bspw. die Tatsache, dass der Internetshop, der zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses gegeben wird, nur jeweils wenige Produkte in ganz unterschiedlichen Kategorien aufweist. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten und spreche konkrete Empfehlungen aus. Dies gilt sowohl für die mit dem Abmahnschreiben geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch für die geltend gemachten Kosten. 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berate in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren. Auf der Internetseite meiner Kanzlei berichte ich aus der Praxis über Abmahnfallen und gebe Tipps für die Gestaltung von Internetauftritten.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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