Auch eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung des Vereins handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und die dortige Bewerbung von Fahrzeugen wird gerügt, dass die nach der Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen fehlen. Da der Abgemahnte für konkrete Fahrzeugmodelle im Sinne der Pkw-EnVKV und nicht nur für eine bloße Fabrikmarke werbe, sei der Abgemahnte zu solchen Angaben verpflichtet.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte pauschalierte Kosten in Höhe von 229,34 Euro zahlen.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Pkw-EnVKV sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teurer Weiterungen drohen. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben der Pkw-EnVKV nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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