Auch eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK) erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei wurden aktuell zwei Abmahnungen vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.

Nach den Informationen auf der Internetseite des VDAK wurde der Verein 1994 als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gegründet. Heute sollen dem Verein bundesweit über 2.000 gewerbliche und freiberufliche Mitglieder sowie andere Wirtschaftsverbände angehören. Der Verein bezweckt nach eigenen Angaben satzungsmäßig branchenübergreifend die Bündelung der Interessen kleiner und mittlerer Betriebe mit dem Ziel der Bekämpfung unlauterer und krimineller Praktiken im Wirtschaftsleben. Der Verein präsentiert auf seiner Internetseite insoweit auch einige gerichtliche Entscheidungen, die er erwirkt hat. 

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen

Die hier aktuell vorliegenden Abmahnungen sind an eBay-Händler gerichtet. Gerügt wird in beiden Fällen mit inhaltsgleichen Schreiben die Werbung mit einer Garantie ohne die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen. Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot wird ein Verstoß gegen die Informationspflichten gem. Art. 246 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Art. 246 a § 4 Abs. 1 EGBGB moniert.

Zu den Forderungen in den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen

Mit den beiden Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro und eine Verpflichtung zum Aufwendungsersatz in Höhe von 142,80 Euro vor.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Bei den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema