Auch eine Abmahnung von Anke Rump über Rechtsanwalt Andre R. Rump erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Andre R. Rump für Frau Anke Rump zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet. Unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte verstoße gegen zwingende gesetzliche Vorgaben. Konkret geht es um die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die Abmahnerin von den Rechtsanwaltskosten freistellen. Die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 6.000,00 Euro beziffert (480,20 Euro).

Meine Einschätzung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Andre R. Rump für Frau Anke Rump erhalten haben und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen und spreche konkrete Empfehlungen aus.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema