Auch eine Abmahnung von Claudia Regina Lucas über dieRechtsanwälte Steinhauer Günther erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther für Frau Claudia Regina Lucas zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte komme im Rahmen seiner Verkaufstätigkeiten in mehrfacher Hinsicht seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nach und verstoße hierdurch gegen das Lauterkeitsrecht. Konkret geht es um Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen; Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann und Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen. Gerügt wird des Weiteren, dass eine Widerrufsbelehrung verwendet wird, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im Weiteren werden unvollständige Informationen zur Anbieterkennzeichnung moniert. Aufgrund der Verstöße könne der Abgemahnte von der Abmahnerin auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe vor. Des Weiteren werden mit dem Abmahnschreiben Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 25.000,00 Euro geltend gemacht (1044,40 Euro). 

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion erhebliche Mehrkosten drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther für Frau Claudia Regina Lucas erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema