Auch eine Abmahnung von Céline, Société Anonyme über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die Céline, Société Anonyme wegen des Vorwurfes der Geschmacksmusterverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit langem Luxusgüter aller Art, insbesondere Lederwaren, Bekleidungsstücke, Schuhe und Accessoires vertreibe. Zur Handtaschenkollektion der Abmahnerin gehöre seit dem Jahr 2010 das Taschenmodell „Luggage“. Zur Sicherung ihrer Rechte an dem Taschenmodell verfüge die Abmahnerin über umfänglichen Schutz. In diesem Zusammenhang wird auf das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 001679317-0001 verwiesen. Ein Auszug aus der Datenbank des EUIPO ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Unter Verweis auf die Merkmale der mustergegenständlichen Handtasche und das Angebot einer Tasche des Abgemahnten sowie einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Herausgabe, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 Euro beziffert (3.399,50 Euro).

Meine Einschätzung

Eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Céline, Société Anonyme erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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