Auch eine Abmahnung von der Firma Trendfurs über Rechtsanwalt Bernhard Veeck erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Bernhard Veeck für die Firma Trendfurs, Inhaber Ioannis Gerikoglou, zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In dem Abmahnschreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte wie der Abmahner Pelzwaren über eBay vertreibt. Unter Hinweis auf ein konkretes eBay-Angebot und den eBay-Account des Abgemahnten wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dieser belehre nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Konkret geht es um das Fehlen der Muster-Widerrufserklärung.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Im Weiteren wird in dem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass der Abmahner grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz habe. Aufgrund des Umstands, dass der Abmahner keine Kenntnis habe, wie viele Pelzwaren der Abgemahnte in wettbewerbsverletzender Weise innerhalb des streitgegenständlichen Zeitraumes verkauft hat und der Abmahner daher den ihm entstandenen Schaden noch nicht beziffern könne, habe er zunächst einen Anspruch auf Auskunft. Um die Mühe des Erfassens und Überprüfens zu ersparen, wäre der Abmahner aber auch bereit, gegen die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzbetrags in Höhe von 1.000,00 Euro auf die genaue Aufstellung zu verzichten. Im Übrigen werden die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts von 5.001,00 Euro geltend gemacht (571,44 Euro). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit der Zahlung der Summe in Höhe von 1.000,00 Euro auch der Kostenerstattungsanspruch mitumfasst wäre.

Meine Einschätzung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Nach meiner Auffassung unterliegt insbesondere der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz Zweifeln.

Meine Empfehlungen

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Bernhard Veeck für die Firma Trendfurs, Inhaber Ioannis Gerikoglou, erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit: Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Onlinehändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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