Auch eine Abmahnung von der MissionDirect UG über Rechtsanwalt Lutz Schröder erhalten? Ich berate

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder für die MissionDirect UG zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Angebote über Tonträger bei eBay. Gerügt wird, dass der Anbieter als privater Verkäufer auftritt, obwohl tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliege. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 Euro erstatten (612,80 Euro). 

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie in der Vergangenheit wiederholt ähnliche Artikel als privater Verkäufer angeboten bzw. verkauft haben, könnte diese Tätigkeit rechtlich gesehen als eine gewerbliche Tätigkeit zu bewerten sein. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob Sie die angebotenen Waren ursprünglich für sich persönlich erworben hatten und ob diese möglicherweise als gebraucht wieder verkauft werden sollen. Bereits eine relativ geringe Anzahl durchgeführter Verkäufe und laufender Angebote kann rechtlich als ein planmäßiges Anbieter von Waren gegen Entgelt im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit zu bewerten sein. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder für die MissionDirect UG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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