Auch eine Abmahnung von der South African Reserve Bank über die Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der South African Reserve Bank über die Kanzlei Boehmert & Boehmert zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen Anbieter gerichtet, der „KRUGERRAND“-Münzen zum Kauf anbietet. Unter Verweis auf die Rechte an verschiedenen Marken wird ausgeführt, dass die Abmahnerin zu keiner Zeit „KRUGERRAND“-Münzen der von dem Abgemahnten angebotenen Art vertrieben, beworben oder auch nur geprägt hat. Konkret wird insoweit erfolgende Vorwurf erhoben:


„Das zuvor erwähnte Verhalten verletzt sowohl Marken-, als auch Wettbewerbs- als auch Urheberrecht. Unsere Mandantin kann die konkrete Benutzung daher keinesfalls dulden.“


Zum Hintergrund:


Der „Krugerrand“ (im deutschen Sprachraum auch „Krügerrand“) ist eine Anlagemünze und Kurantmünze, die in Gold, aber auch in Silber oder Platin geprägt wird. Die Münzen sind zwar offizielles Zahlungsmittel in Südafrika, jedoch nicht als Bargeld gedacht. Vielfach werden sie Sammlerobjekte oder zur Geldanlage genutzt.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte wird aufgefordert,


  • jegliche Benutzung der Marken der Abmahnerin für Münzen im geschäftlichen Verkehr unverzüglich einzustellen und
  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht Verpflichtungen zur Unterlassung, zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz, zur Vernichtung und zur Kostenerstattung nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro vor.


Meine Einschätzung:


Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der South African Reserve Bank über die Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


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