Auch eine Abmahnung von der VitaJuwel GmbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der VitaJuwel GmbH über die Kanzlei tqf legal zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um Flaschen für Edelstein-Wasser. Gerügt wird insoweit die Verletzung von Rechten an Gemeinschaftsgeschmacksmustern, an denen der Abmahnerin die weltweiten exklusiven Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Der Abgemahnte wird aufgefordert:

  • es unverzüglich zu unterlassen, die beanstandeten Edelsteinflaschen im geschäftlichen Verkehr der Europäischen Union anzubieten, zu bewerben, in Verkehr zu bringen, herzustellen, einzuführen oder auszuführen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
  • alle beanstandeten Edelsteinflaschen im Besitz auf eigene Kosten zu vernichten,
  • die beanstandeten Edelsteinflaschen zurückzurufen und endgültig aus den Vertriebswegen zu entfernen,
  • der Abmahnerin vollständig Auskunft hinsichtlich Herkunft und Vertriebskette der Produkte zu erteilen sowie Rechnung zu legen hinsichtlich des Umfanges der rechtswidrigen Handlungen und des hiermit erzielten Umsatzes,
  • der Abmahnerin jegliche Schäden zu ersetzen, die aufgrund des rechtswidrigen Handelns entstanden sind oder noch entstehen werden und
  • die angefallenen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000 Euro zu erstatten (2.171,50 Euro).

Des Weiteren soll der Abgemahnte eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Rechten an einem Geschmacksmuster sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Für die Frage nach der Berechtigung einer Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Geschmacksmusterrechtsverletzung kommt es auf den Gesamteindruck des streitgegenständlichen Produktes an.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der VitaJuwel GmbH über die Kanzlei tqf legal erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema