Auch eine Abmahnung von Ernst Westphal e. K. über Rechtsanwalt Lutz Schröder erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder für Ernst Westphal e. K. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, kann ich Sie kurzfristig telefonisch beraten.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Das mir vorliegende Abmahnschreiben bezieht sich auf Angebote über Uhren und Schmuck auf der Plattform eBay. Moniert wird, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer auftritt, obwohl tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliege.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 7.500,00 Euro erstatten (612,80 Euro).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Wenn Sie in der Vergangenheit mehrfach gleichartige Produkte als privater Verkäufer angeboten bzw. verkauft haben, könnten Sie rechtlich bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen sein. Leider ist es insoweit rechtlich nicht von Belang, ob es sich bei den angebotenen Waren um solche aus Ihrem persönlichen Besitz handelte, die Sie ursprünglich für sich persönlich erworben hatten. Schon eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Verkäufen/Bewertungen und laufenden Angeboten kann rechtlich als ein planmäßiges Anbieten von Waren gegen Entgelt im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit zu bewerten sein.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schröder für Ernst Westphal e. K. erhalten haben und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben sollen, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Im Rahmen meiner Beratung erläutere ich Ihnen die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten und spreche konkrete Empfehlungen aus. Sofern Sie sich für die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung entscheiden, erhalten Sie eine entsprechende Erklärung im Rahmen der Beratung von mir.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Betroffene wie Sie zu Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen.


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