Auch eine Abmahnung von Hasan Köker über Rechtsanwalt Levent Göktekin erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung von Hasan Köker über Rechtsanwalt Levent Göktekin zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner über verschiedene Internetplattformen und einen Webshop Elektronik- und Haushaltsartikel anbietet.

Sodann wird auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten verwiesen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte als privater Anbieter auftritt. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der vertriebenen Artikel sei der Abgemahnte jedoch als gewerbliche Anbieter einzustufen.

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe gegen verschiedene wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen:

  • So erteile der Abgemahnte den Käufern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.
  • Des Weiteren teile der Abgemahnte den Käufern aufgrund fehlender Anbieterkennzeichnung nicht mit, mit wem der Vertrag zustande kommt.
  • Im Übrigen sei dem Angebot kein Verweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform zu entnehmen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes von 30.000,00 Euro ersetzen (1.358,86 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Vorwürfe sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt auch dann, wenn Sie glauben, dass Ihre Angebote rein privat sind, weil die angebotenen Artikel aus Ihrem persönlichen Besitz stammen. Nach der Rechtsprechung kommt es insoweit auf das Gesamtbild der Angebote und Verkäufe an. Insbesondere eine größere Anzahl von Angeboten und wiederholte Angebote gleichartiger Artikel sind problematisch.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Hasan Köker über Rechtsanwalt Levent Göktekin erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke


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